8. VERE Podiums-Event zum Thema “Sicher, nachhaltig und kreislauffähig in die Zukunft"
Podiumsdiskussion am 19.11.2024 in Hamburg im EAST Hotel

Sie interessieren sich für die zukünftige Entwicklung von EPR und Product Compliance? Sie wünschen sich Direktkontakt zu Gesetz-Urhebern und Behörden? Nutzen Sie die Gelegenheit und diskutieren Sie mit uns konstruktiv Lösungen und Wege aus der Bürokratie, um nachhaltige Produkte möglich zu machen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Ihre Produkte durch Experten checken lassen in Hamburg
EPR & Product Compliance Workshop vom 20. - 21. November

Wir machen Sie zum Experten für Product Compliance, EPR und brandaktuelle Themen wie Batteriepass und Digitaler Produktpass, neue Batterieverordnung 2024, CE & Konformitätserklärung, CSRD, PPWR, uvm.

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Transportverpackungen Nachweispflicht

Seit dem 01. Januar 2022 müssen auch Hersteller von Transportverpackungen die Erfüllung der gesetzlich geforderten Rücknahme- und Verwertungsanforderungen nachweisen. Das war bislang nur für systembeteiligungspflichtige Verpackungen und Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter notwendig und ist jetzt auf alle Verpackungsarten erweitert worden.

Jährlich bis zum 15. Mai müssen die in Verkehr gebrachten, zurückgenommenen und verwerteten Verpackungen nachprüfbar dokumentiert und auf Verlangen der Landesbehörde vorgelegt werden.

Es müssen geeignete Mechanismen zur Selbstkontrolle eingerichtet werden. Die Nachweise sind nicht aktiv z.B. im Verpackungsregister zu hinterlegen, vielmehr müssen diese vorgehalten werden und auf Nachfrage den zuständigen Behörden vorgelegt werden.

Was sind „geeignete Mechanismen der Selbstkontrolle“? (beispielhafte und nicht vollständige Aufführung)

  • Unternehmerische Leitlinien aufstellen und die Einhaltung regelmäßig kontrollieren (Beispiel: „Wir definieren Leitlinien und Ziele und geben uns gegenseitig regelmäßig Feedback zur Erreichung.“)
  • Eigenverantwortliches Handeln
  • Regelmäßige Information der beteiligten Fachbereiche
  • Aktive Einbindung aller Beteiligten
  • Verständliche und zielgerichtete Kommunikation

Unsere take-e-way Dienstleistungen für Ihre Transportverpackungen

Sie sind Hersteller und bringen regelmäßig Transportverpackungen in Verkehr? take-e-way bietet Ihnen kompetente Lösungen:

  • take-e-way unterstützt Sie bei Ihren Rücknahme-, Informations-, Nachweis- und Registrierungspflichten für Transportverpackungen
  • Einfache, sichere und rechtskonforme Meldung der Inverkehrbringungsmengen über das take-e-way Kundenportal
  • Kosteneffiziente und rechtskonforme Erfüllung der Vorgaben aus dem Verpackungsgesetz
  • Meldung aller Mengen für Verpackungen, Elektrogeräte und Batterien in Deutschland und der kompletten EU in nur einem Online-Portal
  • Umfassende Beratung zu den Themen der Klassifizierung von Verpackungen, recyclingfreundliche Verpackungen, etc.

Jetzt VerpackG-Transportverpackungen Angebot anfragen

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