Transportverpackungen Registrierung
Seit dem 01. Juli 2022 müssen alle Hersteller von nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen ebenfalls im Verpackungsregister LUCID registriert sein. Ab diesem Datum darf verpackte Ware nur dann in Deutschland vertrieben werden, wenn der Hersteller dieser Registrierungspflicht nachgekommen ist.
Diese Vorgabe gilt auch für Hersteller von Transportverpackungen.
Hersteller im Sinne des Verpackungsgesetzes ist derjenige Vertreiber, der Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in Deutschland in Verkehr bringt. Als Hersteller gilt auch derjenige, der Verpackungen gewerbsmäßig nach Deutschland einführt.
Die Registrierung muss direkt vom verpflichteten Unternehmen vorgenommen werden, eine Beauftragung Dritter ist in § 35 Abs. 1 S. 2 VerpackG ausgeschlossen.
Seit dem 05. Mai 2022 können Sie sich bei der Stiftung Verpackungsregister auch für Verpackungen ohne Systembeteiligungspflicht registrieren.
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