8. VERE Podiums-Event zum Thema “Sicher, nachhaltig und kreislauffähig in die Zukunft"
Podiumsdiskussion am 19.11.2024 in Hamburg im EAST Hotel

Sie interessieren sich für die zukünftige Entwicklung von EPR und Product Compliance? Sie wünschen sich Direktkontakt zu Gesetz-Urhebern und Behörden? Nutzen Sie die Gelegenheit und diskutieren Sie mit uns konstruktiv Lösungen und Wege aus der Bürokratie, um nachhaltige Produkte möglich zu machen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Ihre Produkte durch Experten checken lassen in Hamburg
EPR & Product Compliance Workshop vom 20. - 21. November

Wir machen Sie zum Experten für Product Compliance, EPR und brandaktuelle Themen wie Batteriepass und Digitaler Produktpass, neue Batterieverordnung 2024, CE & Konformitätserklärung, CSRD, PPWR, uvm.

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take-e-way Neuigkeiten und Pressemitteilungen

Bundesforschungsministerium führt mit VERE e.V. und take-e-way bundesweite Alt-Handysammlung durch

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) führt zusammen mit dem Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (VERE e.V.) und take-e-way eine bundesweite Alt-Handysammlung an Schulen durch.
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Die Zukunft der Produktverantwortung – VERE e.V. und take-e-way GmbH laden zur zweiten Netzwerkveranstaltung nach Hamburg ein

Der Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (VERE e.V.) und die take-e-way GmbH laden zu ihrer zweiten Podiumsveranstaltung in das Haus der Patriotischen Gesellschaft von 1765 nach Hamburg ein.
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WEEE: Chipkarten fallen unter das Elektrogerätegesetz

Bei Chipkarten ist von einem elektromagnetische Felder oder elektrische Ströme benötigenden ordnungsgemäßen Betrieb im Sinne des § 3 Abs. 1 des ElektroG auszugehen, so dass ein Elektro- und Elektronikgerät vorliegt.
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Wichtig für Lampenhersteller und -vertreiber: Stiftung EAR passt Verwaltungspraxis zu Lampen zum 1. Januar 2013 den technischen Entwicklungen an

Die bisherige Regelung, dass für die Berechnung der Garantiesumme pro Lampe ein Durchschnittsgewicht von 120 Gramm zugrunde gelegt wird, soll ab dem 1. Januar 2013 durch die Anwendung der tatsächlichen Gewichte ersetzt werden.
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Lösungen & Kontakt
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