Batteriegesetz (BattG)
Bei dem Batteriegesetz (BattG) handelt es sich um die Umsetzung der europäischen Batterierichtlinie in nationales Recht. Kernstück des Gesetzes ist die Bestimmung über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren. Es schreibt unter anderem verbindliche Rücknahmequoten für Gerätebatterien, Recyclingeffizienz sowie Grenzwerte für den Einsatz von Cadmium, Blei und Quecksilber vor und verpflichtet die am deutschen Markt beteiligten Hersteller und Importeure, sich bei einem nationalen Herstellerregister anzumelden, bevor sie Batterien und Akkumulatoren in Verkehr bringen dürfen.
Die Rücknahme- und Verwertungspflicht stellen die Hersteller von Gerätebatterien dadurch sicher, dass sie zur Erfüllung ihrer Rücknahmepflichten ein eigenes Rücknahmesystem für Geräte-Altbatterien einrichten und betreiben. Derzeit gibt es in Deutschland vier genehmigte herstellereigene Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien.
Zudem sind die Hersteller und Importeure dazu verpflichtet, Batterien und Akkumulatoren mit dem Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne zu kennzeichnen und die Endnutzer über Abfallvermeidungsmaßnahmen, Möglichkeiten der Wiederverwendung von Altbatterien, die möglichen Auswirkungen der in Batterien enthaltenen Stoffe auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit sowie die Bedeutung der getrennten Sammlung und der Verwertung von Altbatterien für Umwelt und Gesundheit zu informieren.
take-e-way stellt mit seinem umfassenden Batteriegesetz Full Service sicher, dass alle Ihre Auflagen termintreu und gesetzeskonform eingehalten werden. Sie haben Fragen zum Batteriegesetz oder zu unserem BattG Full Service, das Ihnen alle Pflichten des "BattG" abnimmt? Dann rufen Sie uns gern an: 040 750687 – 0.
- Unsere Leistung zum Batteriegesetz für den Verkauf / Handel von Produkten mit Batterien / Akkumulatoren in Deutschland: BattG Registrierung in Deutschland
- Zusatzleistung für Händler / Verkäufer ohne Sitz in Deutschland beim Verkauf / Handel von Produkten mit Batterien / Akkumulatoren in Deutschland seit 2021: BattG Bevollmächtigter in Deutschland
- Unsere Leistungen zum Batteriegesetz für den Verkauf / Handel von Produkten mit Batterien / Akkumulatoren in anderen Ländern als Deutschland (unabhängig vom Land des Hauptsitzes): Batterie Registrierung International
Neues Batteriegesetz "BattG2" gilt seit dem 1. Januar 2021
Die wichtigsten Änderungen
Das Batteriegesetz oder auch Batteriegesetz 2 (kurz BattG2) - gilt seit Januar 2021 in Deutschland. Die Neuauflage der deutschen Umsetzung der europäischen Batterierichtlinie 2006/66/EG enthält wichtige Änderungen, die jeder Händler von Elektrogeräten / Elektronikgeräten / elektrischen Produkten mit Batterien und/oder Akkumulatoren kennen sollte. Dabei sind für Hersteller aus dem Ausland ergänzend zu denen für Hersteller mit Sitz in Deutschland zusätzliche Neuerungen relevant.
Da unsere Kurzübersicht allerdings keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, bitten wir Sie, sich bei Fragen oder Unsicherheiten an unsere Beratung zu wenden, welche Sie telefonisch unter 040 750687 – 0 oder per Mail an beratung@take-e-way.de gerne für eine kostenfreie und unverbindliche Beratung kontaktieren können.
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Die wichtigsten Batteriegesetz-Änderungen 2021 im Kurzüberblick
BattG2 Neuerungen für Hersteller / Inverkehrbringer mit Sitz in Deutschland
BattG2 Neuerungen für Hersteller / Inverkehrbringer mit Sitz im Ausland
BattG2 Neuerungen für Sammelstellen und Rücknahmesysteme
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