Entsorgung Industriebatterien
Sichere und rechtskonforme Entsorgung und Verwertung von Batterien
take-e-way bietet Unternehmen, die Industrie-Altbatterien besitzen, die unkomplizierte und gesetzeskonforme Abholung sowie Verwertung von Industrie-Batterien an. Egal ob Hersteller, Importeur, Vertreiber, Handwerks- oder Servicebetrieb oder Erstbehandlungsanlage nach dem Elektrogerätegesetz: take-e-way ist Ihr Ansprechpartner zum Thema Batterie.
Außerdem kümmert sich take-e-way um die vorgeschriebenen Nachweisverfahren, Dokumentationspflichten sowie um die notwendigen Verwertungs- bzw. Entsorgungsnachweise für Ihre Batterien.
Verpackung, Logistik und Recycling richten sich danach, welches elektrochemische Batterie System Sie zur Abholung und Entsorgung beauftragen.
Gängige elektrochemische Systeme bei Batterien in der Industrie
- Blei (Pb)
- Nickel-Cadmium (NiCd)
- Nickel-Metallhydrid (NiMH)
- Diverse Lithium-Ionen-Systeme (z.B. LiFePO4, Li-NCA, Li-NMC)
Neben den entsprechenden abfallrechtlichen Rahmenbedingungen unterliegen Industriebatterien auch dem Gefahrgutrecht. Der richtige Umgang mit Lithiumbatterien zum Recycling ist hierbei extrem wichtig. Bei unsachgemäßem Umgang mit Batterien dieser Kategorie kann es zu Kurzschlüssen, Hitzeentwicklung der Batterie bis hin zum Brand oder zum Austreten gesundheits- und umweltgefährdender Stoffe kommen.
Wir kümmern uns um die Entsorgung Ihrer Industriebatterien
Um verbrauchte (Lithium-)Batterien fachgerecht und sicher zu entsorgen und der Verwertung zuzuführen, bedarf es Ihrerseits der Mithilfe. Bitte gehen Sie gewissenhaft unseren Fragebogen zur Angebotsfindung durch und beantworten vor Auftragserteilung unsere Fragen.
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen an industriebatterien@take-e-way.de ein:
- Ausgefüllter Fragebogen zur Angebotsfindung: Entsorgung und Verwertung von Industriebatterien
- Fotos Ihrer Batterien sowie der Sicherheitsdatenblätter
Sie müssen sich um nichts mehr kümmern. take-e-way übernimmt in gewohnter Manier Ihre sich aus dem Batteriegesetz ergebenden Pflichten.
Alle angebotenen Dienstleistungen und Lösungen rund um das Batteriegesetz finden Sie hier.
Verwertungsquote Industriebatterien 2023
Gemäß § 15 (3) BattG müssen Vertreiber von Industriebatterien dem Umweltbundesamt jährlich eine Dokumentation zur Rücknahme und Verwertung vorlegen. Hersteller oder deren Bevollmächtigte können für mehrere Vertreiber gemeinsam eine Dokumentation vorlegen.
Die take-e-way angeschlossenen Hersteller und Vertreiber haben im vorangegangen Jahr eine Verwertungsquote von 100 % erreicht.
Für Ihre Fragen steht Ihnen Frau Christiane Ruder gerne unter 040/750687-146 oder unter industriebatterien@take-e-way.de zur Verfügung.
Jetzt Kontakt aufnehmen und unverbindlich beraten lassen!
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Mail: beratung@take-e-way.de