Batteriegesetz Full Service
Komplettlösung für das Batteriegesetz (BattG)
take-e-way berät alle Kunden und Interessenten umfänglich zum Batteriegesetz. Die Beantwortung von Fragen zur Registrierung bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (ear), zur Kennzeichnung oder zur Sammlung von Batterien ist fester Bestandteil der Beratung. take-e-way bietet darauf aufbauend mit dem Batteriegesetz Full Service die vollständige Registrierung für alle nach Batteriegesetz verpflichteten Unternehmen an. Die Rücknahmeverpflichtung der Batterien und Akkumulatoren wird dabei durch die am Markt aktiven herstellereigenen Rücknahmesysteme gemäß § 7 BattG erfüllt. Über take-e-way kann auch ein Sammelbehälter für Batterien angefordert oder die komplette Anmeldung als Batteriesammelstelle bei einem Rücknahmesystem übernommen werden.
Kunden melden Ihre Verkaufsmengen einfach über „Mengenmeldung Online“. Das Portal, das take-e-way-Kunden bereits von den Leistungsmodulen für das Elektrogesetz kennen, ist ganz einfach über www.take-e-way.de zu erreichen. Hierin liegt der Vorteil der modularen Dienstleistungen von take-e-way: Wer das Elektrogesetz bereits über take-e-way abwickelt, kann die Pflichten aus dem Batteriegesetz über den Batteriegesetz Full Service gleich mit erledigen lassen. Die Pflichten aus dem Elektrogesetz, dem Batteriegesetz und dem Verpackungsgesetz können praktisch in einem Stück und zusammen mit nur einem einzigen Ansprechpartner des Berater-Teams von take-e-way erfüllt werden.
Der Batteriegesetz Full Service wurde unter derselben Zielsetzung entwickelt, wie die Leistungsmodule zum Elektrogesetz – die Entlastung kleiner und mittelständischer Unternehmen durch die vollständige und rechtssichere Übernahme aller Anforderungen und Pflichten, die sich aus dem Batteriegesetz ergeben. Auch bei den Kosten bietet take-e-way einen entscheidenden Vorteil gegenüber dem Wettbewerb. Denn Beratung, Registrierung und Mengenmeldungen werden für alle Neu- und Stammkunden kostenlos angeboten.
Unsere Leistungen
- Beratung zum Batteriegesetz (BattG)
- Rechtssicherheit durch Abwicklung sämtlicher Auflagen und Pflichten des BattG
- Batterierücknahmegewährleistung über verschiedene herstellereigene Rücknahmesysteme gemäß § 7 BattG
- Attraktive Konditionen inklusive Registrierung bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (ear)
- Monatliche Meldung der Verkaufsmengen erfolgt einfach online über das Kundenportal "Mengenmeldung Online" von take-e-way
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