Elektrogesetz (WEEE/ElektroG)
Deutsche Umsetzung der europäischen WEEE-Richtlinie
Bei dem Elektronikgerätegesetz / Elektrogesetz (Kurz: ElektroG) handelt es sich um die Umsetzung der WEEE-Richtlinie in Deutschland. WEEE steht für Waste Electrical and Electronic Equipment oder kurz: Elektroaltgeräte entsorgen. Ziel des Elektronikgerätegesetzes ist es, die ordnungsgemäße Entsorgung und Verwertung von Elektronikgeräten durch die Hersteller, Importeure oder Händler zu sichern. Endverbraucher können dadurch haushaltsübliche Mengen an Elektroartikeln kostenfrei bei über 1.500 regionalen Sammelstellen in Deutschland abgeben.
Die WEEE-Registrierungsnummer ist die Voraussetzung zum Verkauf von elektronischen Geräten in Deutschland
Das Elektrogesetz gestattet es Unternehmen erst dann, Elektroartikel zu verkaufen, wenn sie mit den Produkten bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) registriert sind und über eine sogenannte WEEE-Registrierungsnummer verfügen.
Neben der Registrierung müssen Unternehmen noch weitere Vorschriften erfüllen, wie beispielsweise die monatliche Mengenmeldung, die deutschlandweite Entsorgung, die jährliche Aktualisierung der Registrierung inklusive Treuhänderschaft und Garantiesystem.
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