Anfrage zur Rücknahme und Entsorgung von B2B-Elektroaltgeräten
Gemäß §19 ElektroG ist jeder Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten verpflichtet, für Altgeräte anderer Nutzer als privater Haushalte (B2B-Geräte) eine zumutbare Möglichkeit zur Rückgabe zu schaffen. Die Einrichtung eines hierzu geeigneten Rücknahmekonzepts ist bei der Stiftung EAR vorzulegen (§7a ElektroG). Wir bieten Herstellern ein passendes Rücknahmekonzept an. Auch wenn Sie Ihr Servicelevel erhöhen möchten und Ihren B2B-Kunden freiwillig eine Rücknahmemöglichkeit anbieten möchten, haben Sie die Möglichkeit, dieses gemeinsam mit uns bundesweit flächendeckend zu tun.
Sprechen Sie hierzu gerne unser Beratungsteam an.
Möchten Sie die Abholung und ordnungsgemäße Entsorgung eines oder mehrerer gewerblich genutzter Elektrogeräte bei uns anfragen, so können Sie dieses über nachfolgendes Formular tun: