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Passive Geräte WEEE Service

Elektrogesetz (ElektroG, WEEE) Service für passive Geräte

Kabel, Antennen, Adapter, Klinken und Co. fallen seit Mitte 2019 in den Anwendungsbereich des Elektrogesetzes. Somit gelten für die sogenannten passiven Geräte auch die Anforderungen des Elektrogesetzes – von der Registrierung bis zur Entsorgung.  

Betroffene Produkte

Mit passiven Geräten sind Geräte gemeint, die elektrische Ströme lediglich durchleiten, ohne gesonderte Funktionen für den Nutzer zur Verfügung zu stellen. Die Änderung, die seit 2019 gilt, betrifft passive Endgeräte, die für einen Betrieb mit Wechselspannung von maximal 1.000 Volt oder Gleichspannung von maximal 1.500 Volt ausgelegt sind.

 

Beispiele von passiven Endgeräten, die seit der Anpassung 2019  in den Anwendungsbereich des Elektrogesetzes fallen:

  • Antenne: Außenantenne, Dachantenne, Dipolantenne, Stabantenne, Teleskopantenne, Wurfantenne, Zimmerantenne
  • Adapter, Klinke, Stecker: Adapter (z. B. Displayport zu HDMI, DVI-HDMI, USB auf Micro-USB), Klinkenadapter (z. B. 6,35 mm auf 3,5 mm), Niedervoltkoppler, Reisestecker, Telefonverteiler, Telefonadapter, Zwischenstecker
  • Buchse, Steckdose für Festmontage bzw. Anbau (z. B. Wand, Boden, Maschine) oder Hutschiene: Antennensteckdose, Antennenanschlussdose, Kraftstromsteckdose, Starkstromsteckdose, Telefondose, Telefonbuchse
  • Fertig konfektionierte Kabel: Audiokabel, Displayportkabel, HDMI-Kabel, Kabeltrommel, USB-Kabel, USB-Verlängerung, Verlängerungskabel
  • Schalter, Taster für Festmontage bzw. Anbau (z. B. Wand, Boden, Maschine) oder Hutschiene: Lichtschalter, Not-Aus-Schalter/-Taster
  • Schmelzsicherung: Feinsicherung, NH-Sicherung, Schmelzsicherung

 

Welche Auswirkungen hatte diese Regelung und was müssen Hersteller, Importeure und Händler tun, um rechtskonform zu handeln?

Hersteller, Importeure und Händler von solchen passiven Endgeräten müssen seit 2019 prüfen, ob sie diese zum ersten Mal in Verkehr bringen und somit allen Pflichten und Anforderungen des Elektrogesetzes nachkommen müssen. Dazu zählt beispielsweise:

  • Die Registrierung der Geräte bei der Stiftung EAR bevor sie angeboten oder verkauft werden
  • Die Hinterlegung einer Insolvenzsicheren Garantie
  • Die regelmäßigen Mengenmeldungen
  • Die Rücknahme und Entsorgung

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Kennzeichnungspflicht des Produkts. Somit muss auf passiven Endgeräten nun auch beispielsweise die Marke zur Herstelleridentifikation aufgebracht sein.

 

Hinweis
Im Zuge der Registrierung müssen die passiven Endgeräte den Gerätearten der Stiftung EAR zugeordnet werden. Relevant sind die Kategorien

Kleingeräte Großgeräte ITK (IT und Kommunikation)
aufgerollt < 50 cm aufgerollt > 50 cm z.B. Kabel, die Daten transportieren

Warum wurde die vorherige Regelung geändert?

Mit diesem Update aus dem Jahr 2019 hat die zuständige Behörde das ElektroG an eine europaweit möglichst weitgehende harmonisierte Einordnung von passiven Endgeräten in den Anwendungsbereich der jeweiligen nationalen Umsetzungen der WEEE-Richtlinie angepasst. Denn in vielen europäischen Ländern fallen diese passive Endgeräte bereits seit mehreren Jahren in den Anwendungsbereich der jeweiligen nationalen Umsetzungen zur WEEE-Richtlinie.
Doch bei der genauen Umsetzung bestehen in den einzelnen Ländern Unterschiede, die bei der Registrierung von passiven Geräten zu beachten sind. So gibt es beispielsweise in Belgien und Frankreich jeweils eine eigene Kategorie für passive Geräte. In anderen Ländern wie beispielsweise Spanien und Österreich werden sie in der Kategorie „Elektrokleingeräte“ mitgemeldet.

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