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Verpackungsgesetz: Transportverpackungen Infos und Service

Was sind Transportverpackungen?

Das Verpackungsgesetz (vgl. § 3 (1) VerpackG) definiert Transportverpackungen als Verpackungen, die

  • zur Aufnahme,
  • zum Schutz und
  • zur Lieferung

von Waren dienen.

Sie werden vom Hersteller an den Vertreiber weitergegeben und erleichtern den Transport von Waren in einer Weise, dass deren direkte Berührung sowie Transportschäden vermieden werden. Typischerweise sind Transportverpackungen nicht zur Weitergabe an den Endverbraucher bestimmt und verbleiben beim Vertreiber.

Wer ist Hersteller von Transportverpackungen?

Hersteller im Sinne des Verpackungsgesetzes ist derjenige Vertreiber, der Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in Deutschland in Verkehr bringt. Als Hersteller gilt auch derjenige, der Verpackungen gewerbsmäßig nach Deutschland einführt.

Welche Pflichten haben Hersteller von Transportverpackungen?

    Registrierungspflicht

    Rücknahmepflicht

    Informationspflicht

    Nachweispflicht

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    • Kosteneffiziente und rechtskonforme Erfüllung der Vorgaben aus dem Verpackungsgesetz
    • Meldung aller Mengen für Verpackungen, Elektrogeräte und Batterien in Deutschland und der kompletten EU in nur einem Online-Portal
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