VerpackG Lösung für Onlinehändler
Sie sind als Onlinehändler oder Shopbetreiber vom Verpackungsgesetz betroffen?
Vom Verpackungsgesetz betroffen ist beispielsweise die Betreiberin eines kleinen Onlineshops für Yogamatten: Sie importiert ihre Ware aus dem Ausland und verkauft diese in Deutschland direkt an Endkunden weiter, daher bringt sie systembeteiligungspflichtige Verpackungen in Verkehr. Sie benötigt jetzt schnell eine Registrierung bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister, sonst drohen Abmahnungen und hohe Bußgelder. Durch das öffentlich einsehbare Hersteller-Register kann geprüft werden, ob betroffene Marktteilnehmer registriert sind oder nicht.
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