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Batteriegesetz 2 verabschiedet

Damit einheitliche Maßstäbe bei der Bewertung sichergestellt werden, soll die Aufgabe der Registrierung der Hersteller und der Genehmigung der Rücknahmesysteme durch die Stiftung EAR künftig gebündelt wahrgenommen werden.

Der Bundestag hat am Donnerstag, 17. September 2020, das Batteriegesetz geändert. Dem Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Batteriegesetzes (19/19930, 19/22364 Nr. 1.19) stimmten CDU/CSU, SPD und FDP in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung (19/22607) zu. Gegen den Gesetzentwurf stimmten AfD, Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen. Zur Abstimmung lagen auch die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung vor (19/21610). Künftig wird damit ein reines Wettbewerbssystem zwischen herstellereigenen Rücknahmesystemen zugrunde gelegt. 

Abgelehnt wurden Anträge der Fraktion Die Linke zum Pfand für Elektrogeräte und Batterien (19/19642) und von Bündnis 90/Die Grünen zum Stopp von Ressourcenverschwendung bei Altbatterien (19/20562). 

Der VERE e.V. (Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten) begrüßt die Ablehnung eines solchen Pfands für Gerätebatterien und hatte sich auch im Vorwege entschieden dagegen ausgesprochen.

Die Regierung wollte aufgrund neuer Marktgegebenheiten einen reibungslosen Ablauf der Sammlung und Entsorgung von Geräte-Altbatterien sicherstellen und deswegen das Batteriegesetz ändern.

Ziel sei es, faire Wettbewerbsbedingungen für alle herstellereigenen Rücknahmesysteme und einheitliche Anforderungen an die Systeme selbst sowie an die Rücknahme durch die Systeme festzulegen, schreibt die Regierung. Damit einheitliche Maßstäbe bei der Bewertung sichergestellt werden, soll die Aufgabe der Registrierung der Hersteller und der Genehmigung der Rücknahmesysteme durch die Stiftung EAR künftig gebündelt wahrgenommen werden.

Für Fragen zum Batteriegesetz stehen Ihnen die Berater der take-e-way GmbH gerne unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de zur Verfügung.

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