In den ersten beiden März-Wochen (01.–18.03.2021) müssen Händler die Labels für Netzbetriebene Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion, Netzbetriebene Kühlgeräte zwischen 10 und 1500 Litern Volumen, Netzbetriebene Haushaltsgeschirrspüler, Fernsehgeräte, Monitore, bestimmte Signage-Displays, Waschmaschinen und Waschtrockner austauschen. Dies betrifft sowohl die Produkte in den Geschäften als auch die im Internet angebotenen Produkte. Vorher dürfen nur alte, danach nur neue Energielabel gezeigt werden. Fehlende Labels müssen beim Lieferanten angefordert werden. Gibt es kein neues Label, müssen die betroffenen Geräte bis zum 01.12.2021 abverkauft werden.
Bewertung bzw. Erstellung der Prüfberichte
Bedenken Sie, dass für die neuen Label entsprechende Prüfberichte vorhanden sein müssen, die in die EPREL-Datenbank gestellt werden müssen. Fehlen diese, ist ein neues Labeling nicht möglich. Die Erstellung eines Prüfberichts dauert lange, deshalb agieren Sie bitte zeitnah. Bei der Bewertung Ihrer Prüfdokumente kann trade-e-bility Sie unterstützen. Das Beratungsteam von trade-e-bility steht Ihnen für Ihre Fragen gerne unter 040/75068730-0 oder beratung@trade-e-bility.de zur Verfügung.
Registrierung und Eintragung in die EPREL Datenbank
Die Registrierung in der EPREL Datenbank musste schon 4 Monate vor dem 01.03.2021 erfolgen, also vor dem 01.11.2020. Seit dem 01.11.2020 müssen die Lieferanten sowohl das alte als auch das neue Etikett mitliefern. Sofern Sie Unterstützung bei der Registrierung und Eintragung Ihrer Produkte bzw. Eingabe Ihrer Daten und Dokumente in die EPREL-Datenbank benötigen, stehen Ihnen die Berater von take-e-way gerne unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de zur Verfügung.
Unsere Leistungen zum Thema EPREL finden Sie unter: https://www.take-e-way.de/leistungen/eprel-datenbank-service/