Wie der Händlerbund kürzlich mitteilte, waren im Mai dieses Jahres mehr als 35 Prozent aller Abmahnungen auf eine falsche Produktkennzeichnung zurück zu führen. Entweder fehlten Warnhinweise oder es wurden rechtswidrige Werbeaussagen zum Produkt gemacht. Die Produktgesetzgebung der EU regelt, welche Warnhinweise je nach beabsichtigtem Gebrauch und Einstufung des Produkts angegeben werden müssen. Werbeaussagen, die einen Gebrauch des Produktes suggerieren, der vom Gesetzgeber gar nicht vorgesehen ist oder die nicht zu belegen sind, sind zudem verboten. Zuwiderhandlungen können nicht nur von der Marktaufsicht geahndet werden, sondern können auch einen Vorteil gegenüber den Marktteilnehmern verschaffen, die sich an die Gesetze halten. Letzteres ist dann der Grund für Abmahnungen nach dem UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb).
Produktverantwortliche Wirtschaftsakteure wie Importeure oder Fulfilmentdienstleister sollten darauf achten, dass ihre Produkte gesetzmäßig gekennzeichnet sind und auch die Produktwerbung entsprechend abgestimmt ist.
Die trade-e-bility berät ihre Kunden, wie Produkte richtig gekennzeichnet werden und überprüft zudem die Produktdarstellung und -bewerbung der Produkte in Prospekten und Onlineshops.
Sollten Sie eine Registrierung als Hersteller von WEEE, Batterien, Verpackungen, Textilien oder Möbeln wünschen, melden Sie sich gerne bei unserer Beratung via beratung@take-e-way.de oder 040/750687-0.
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