GPSR Online Kurs

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur PPWR
Fit für die EU Verpackungsverordnung

Welche Anforderungen stellt die neue EU VerpackungsVO an Ihr Unternehmen? Erhalten Sie umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Nachhaltigkeit, EPR, Kennzeichnung und Deadlines.

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35 Prozent aller Abmahnungen wegen falscher Produktkennzeichnung

Wie der Händlerbund kürzlich mitteilte, waren im Mai dieses Jahres mehr als 35 Prozent aller Abmahnungen auf eine falsche Produktkennzeichnung zurück zu führen. Werbeaussagen, die einen Gebrauch des Produktes suggerieren, der vom Gesetzgeber gar nicht vorgesehen ist oder die nicht zu belegen sind, sind zudem verboten. Zuwiderhandlungen können nicht nur von der Marktaufsicht geahndet werden, sondern können auch einen Vorteil gegenüber den Marktteilnehmern verschaffen, die sich an die Gesetze halten. Letzteres ist dann der Grund für Abmahnungen nach dem UWG.

Wie der Händlerbund kürzlich mitteilte, waren im Mai dieses Jahres mehr als 35 Prozent aller Abmahnungen auf eine falsche Produktkennzeichnung zurück zu führen. Entweder fehlten Warnhinweise oder es wurden rechtswidrige Werbeaussagen zum Produkt gemacht. Die Produktgesetzgebung der EU regelt, welche Warnhinweise je nach beabsichtigtem Gebrauch und Einstufung des Produkts angegeben werden müssen. Werbeaussagen, die einen Gebrauch des Produktes suggerieren, der vom Gesetzgeber gar nicht vorgesehen ist oder die nicht zu belegen sind, sind zudem verboten. Zuwiderhandlungen können nicht nur von der Marktaufsicht geahndet werden, sondern können auch einen Vorteil gegenüber den Marktteilnehmern verschaffen, die sich an die Gesetze halten. Letzteres ist dann der Grund für Abmahnungen nach dem UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb).

Produktverantwortliche Wirtschaftsakteure wie Importeure oder Fulfilmentdienstleister sollten darauf achten, dass ihre Produkte gesetzmäßig gekennzeichnet sind und auch die Produktwerbung entsprechend abgestimmt ist.

Die trade-e-bility berät ihre Kunden, wie Produkte richtig gekennzeichnet werden und überprüft zudem die Produktdarstellung und -bewerbung der Produkte in Prospekten und Onlineshops.

Sollten Sie eine Registrierung als Hersteller von WEEE, Batterien, Verpackungen, Textilien oder Möbeln wünschen, melden Sie sich gerne bei unserer Beratung via beratung@take-e-way.de oder 040/750687-0.

Für tiefergehende Beratung zum Thema Produktkennzeichnungspflichten stehen wir Ihnen gerne via sales@trade-e-bility.de oder 040/75068730-0 zur Verfügung.

Für weitere Informationen zu unseren internationalen Compliance-Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von elektronischen Geräten, Batterien/Akkus und verpackten Produkten oder Verpackungen klicken Sie bitte hier: https://www.take-e-way.de/international-compliance/

Sebastian Siebert
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Sebastian Siebert
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