8. VERE Podiums-Event zum Thema “Sicher, nachhaltig und kreislauffähig in die Zukunft"
Podiumsdiskussion am 19.11.2024 in Hamburg im EAST Hotel

Sie interessieren sich für die zukünftige Entwicklung von EPR und Product Compliance? Sie wünschen sich Direktkontakt zu Gesetz-Urhebern und Behörden? Nutzen Sie die Gelegenheit und diskutieren Sie mit uns konstruktiv Lösungen und Wege aus der Bürokratie, um nachhaltige Produkte möglich zu machen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Ihre Produkte durch Experten checken lassen in Hamburg
EPR & Product Compliance Workshop vom 20. - 21. November

Wir machen Sie zum Experten für Product Compliance, EPR und brandaktuelle Themen wie Batteriepass und Digitaler Produktpass, neue Batterieverordnung 2024, CE & Konformitätserklärung, CSRD, PPWR, uvm.

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35 Prozent aller Abmahnungen wegen falscher Produktkennzeichnung

Wie der Händlerbund kürzlich mitteilte, waren im Mai dieses Jahres mehr als 35 Prozent aller Abmahnungen auf eine falsche Produktkennzeichnung zurück zu führen. Werbeaussagen, die einen Gebrauch des Produktes suggerieren, der vom Gesetzgeber gar nicht vorgesehen ist oder die nicht zu belegen sind, sind zudem verboten. Zuwiderhandlungen können nicht nur von der Marktaufsicht geahndet werden, sondern können auch einen Vorteil gegenüber den Marktteilnehmern verschaffen, die sich an die Gesetze halten. Letzteres ist dann der Grund für Abmahnungen nach dem UWG.

Wie der Händlerbund kürzlich mitteilte, waren im Mai dieses Jahres mehr als 35 Prozent aller Abmahnungen auf eine falsche Produktkennzeichnung zurück zu führen. Entweder fehlten Warnhinweise oder es wurden rechtswidrige Werbeaussagen zum Produkt gemacht. Die Produktgesetzgebung der EU regelt, welche Warnhinweise je nach beabsichtigtem Gebrauch und Einstufung des Produkts angegeben werden müssen. Werbeaussagen, die einen Gebrauch des Produktes suggerieren, der vom Gesetzgeber gar nicht vorgesehen ist oder die nicht zu belegen sind, sind zudem verboten. Zuwiderhandlungen können nicht nur von der Marktaufsicht geahndet werden, sondern können auch einen Vorteil gegenüber den Marktteilnehmern verschaffen, die sich an die Gesetze halten. Letzteres ist dann der Grund für Abmahnungen nach dem UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb).

Produktverantwortliche Wirtschaftsakteure wie Importeure oder Fulfilmentdienstleister sollten darauf achten, dass ihre Produkte gesetzmäßig gekennzeichnet sind und auch die Produktwerbung entsprechend abgestimmt ist.

Die trade-e-bility berät ihre Kunden, wie Produkte richtig gekennzeichnet werden und überprüft zudem die Produktdarstellung und -bewerbung der Produkte in Prospekten und Onlineshops.

Sollten Sie eine Registrierung als Hersteller von WEEE, Batterien, Verpackungen, Textilien oder Möbeln wünschen, melden Sie sich gerne bei unserer Beratung via beratung@take-e-way.de oder 040/750687-0.

Für tiefergehende Beratung zum Thema Produktkennzeichnungspflichten stehen wir Ihnen gerne via beratung@trade-e-bility.de oder 040/75068730-0 zur Verfügung.

Für weitere Informationen zu unseren internationalen Compliance-Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von elektronischen Geräten, Batterien/Akkus und verpackten Produkten oder Verpackungen klicken Sie bitte hier: https://www.take-e-way.de/international-compliance/

Sebastian Siebert
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Sebastian Siebert
Leiter Beratung

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beratung@take-e-way.de

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