8. VERE Podiums-Event zum Thema “Sicher, nachhaltig und kreislauffähig in die Zukunft"
Podiumsdiskussion am 19.11.2024 in Hamburg im EAST Hotel

Sie interessieren sich für die zukünftige Entwicklung von EPR und Product Compliance? Sie wünschen sich Direktkontakt zu Gesetz-Urhebern und Behörden? Nutzen Sie die Gelegenheit und diskutieren Sie mit uns konstruktiv Lösungen und Wege aus der Bürokratie, um nachhaltige Produkte möglich zu machen.

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Ihre Produkte durch Experten checken lassen in Hamburg
EPR & Product Compliance Workshop vom 20. - 21. November

Wir machen Sie zum Experten für Product Compliance, EPR und brandaktuelle Themen wie Batteriepass und Digitaler Produktpass, neue Batterieverordnung 2024, CE & Konformitätserklärung, CSRD, PPWR, uvm.

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Markt­überwachungs­ver­ord­nung: Ab Juli hat endlich jedes Produkt in Deutschland seinen Verantwortlichen

Mit der Umsetzung der Markt­überwachungs­ver­ord­nung und der Ausweitung auf alle Produkte mit dem Marktüberwachungsgesetz in Deutschland muss ab dem 16. Juli dieses Jahres nun jedes Produkt einen Verantwortlichen haben, der für dessen Sicherheit und Marktkonformität Ansprechpartner ist.

Mit der Umsetzung der Markt­überwachungs­ver­ord­nung und der Ausweitung auf alle Produkte mit dem Marktüberwachungsgesetz in Deutschland muss ab dem 16. Juli dieses Jahres nun jedes Produkt einen Verantwortlichen haben, der für dessen Sicherheit und Marktkonformität Ansprechpartner ist. Die Gesetzesänderung bezieht insbesondere Fulfilmentdienstleister und Marktplatzbetreiber in die Produktverantwortung mit ein. Betroffene Marktteilnehmer können jedoch einige Pflichten an einen Bevollmächtigten übertragen und sich durch die Beauftragung eines Bevollmächtigten umfassende Unterstützung, sogar im Falle von Maßnahmen durch Marktüberwachungsbehörden, holen. Viele Plattformbetreiber gehen diesen Weg und lassen nur noch außereuropäische Händler mit einem vertraglich verpflichteten Bevollmächtigten zu.

Bei der Wahl des Bevollmächtigten sollte der Umfang der übernommenen Dienstleistungen unbedingt berücksichtigt werden. Ein Bevollmächtigter muss verlässlich über den gesamten Lebenszyklus des Produkts verfügbar sein. Sogar im Falle eines Marktrückrufs sollte dieser Ihnen unterstützend zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie hier.

get-e-right bietet für Gebrauchsgüter, die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes vermarktet werden, eine vollumfängliche Bevollmächtigten-Dienstleistung an. Im Rahmen der Dienstleistung hält get-e-right unter anderem die technischen Unterlagen sowie die Konformitätserklärung eines Produktes für mindestens 10 Jahre vor und händigt diese bei einer berechtigten Anfrage einer Marktüberwachungsbehörde an selbige aus und steht zusätzlich bei Rückfragen für Auskünfte und Erläuterungen fachlich kompetent zur Verfügung. Auch wird get-e-right als Bevollmächtigter im Falle von fehlerhaften Produkten mit den Marktüberwachungsbehörden und dem Hersteller zur Abwendung von Gefahren für Verbraucher kooperieren.

Die Berater von get-e-right stehen Ihnen gerne unter 040/750687-0 oder consulting@get-e-right.de zur Verfügung.

Sebastian Siebert
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