Mit der Umsetzung der Marktüberwachungsverordnung und der Ausweitung auf alle Produkte mit dem Marktüberwachungsgesetz in Deutschland muss ab dem 16. Juli dieses Jahres nun jedes Produkt einen Verantwortlichen haben, der für dessen Sicherheit und Marktkonformität Ansprechpartner ist. Die Gesetzesänderung bezieht insbesondere Fulfilmentdienstleister und Marktplatzbetreiber in die Produktverantwortung mit ein. Betroffene Marktteilnehmer können jedoch einige Pflichten an einen Bevollmächtigten übertragen und sich durch die Beauftragung eines Bevollmächtigten umfassende Unterstützung, sogar im Falle von Maßnahmen durch Marktüberwachungsbehörden, holen. Viele Plattformbetreiber gehen diesen Weg und lassen nur noch außereuropäische Händler mit einem vertraglich verpflichteten Bevollmächtigten zu.
Bei der Wahl des Bevollmächtigten sollte der Umfang der übernommenen Dienstleistungen unbedingt berücksichtigt werden. Ein Bevollmächtigter muss verlässlich über den gesamten Lebenszyklus des Produkts verfügbar sein. Sogar im Falle eines Marktrückrufs sollte dieser Ihnen unterstützend zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie hier.
get-e-right bietet für Gebrauchsgüter, die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes vermarktet werden, eine vollumfängliche Bevollmächtigten-Dienstleistung an. Im Rahmen der Dienstleistung hält get-e-right unter anderem die technischen Unterlagen sowie die Konformitätserklärung eines Produktes für mindestens 10 Jahre vor und händigt diese bei einer berechtigten Anfrage einer Marktüberwachungsbehörde an selbige aus und steht zusätzlich bei Rückfragen für Auskünfte und Erläuterungen fachlich kompetent zur Verfügung. Auch wird get-e-right als Bevollmächtigter im Falle von fehlerhaften Produkten mit den Marktüberwachungsbehörden und dem Hersteller zur Abwendung von Gefahren für Verbraucher kooperieren.
Die Berater von get-e-right stehen Ihnen gerne unter 040/750687-0 oder consulting@get-e-right.de zur Verfügung.