Wie die Stiftung Verpackungsregister (ZSVR) in ihrem aktuellen Newsletter berichtet, stellt die ZSVR den elektronischen Marktplätzen, Fulfillment-Dienstleistern und weiteren Interessenten ab Juni 2022 täglich mit dem Registerabruf über eine definierte Schnittstelle eine XML-Datei zur Verfügung. So können die Marktplätze automatisiert prüfen, ob ihre Händler im Verpackungsregister LUCID registriert sind.
Sind sie es noch nicht, sollten die Onlinehändler schnell tätig werden, um Bußgelder und Vertriebsverbote zu vermeiden. Denn: Die Prüfpflichten für die elektronischen Marktplätze sind zwar neu, nicht aber die Registrierungs- und Systembeteiligungspflichten für die Händler, die dort ihre Waren vertreiben.
Mit den Betreibern elektronischer Marktplätze steht die ZSVR schon seit längerer Zeit im intensiven Austausch. Das hat einen konkreten Grund: Die Marktplätze sind ab dem 01.07.2022 direkt in der Pflicht. Sie müssen kontrollieren, ob die Onlinehändler oder Verkäufer, die auf ihrer Plattform ihre verpackten Waren anbieten, die Registrierungspflichten und die Systembeteiligung umgesetzt haben. Verstoßen die Händler gegen die gesetzlichen Bestimmungen, dürfen die Marktplätze ihnen das Vertreiben der Waren nicht mehr ermöglichen.
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