Morgen tritt die neue Marktüberwachungsverordnung EU-weit in Kraft. Für Sie bedeutet das konkret:
- Nahezu jedes Produkt muss einen in der EU ansässigen Verantwortlichen haben, der für dessen Sicherheit und Marktkonformität Ansprechpartner ist. Betroffene Marktteilnehmer können jedoch einige Pflichten an einen Bevollmächtigten übertragen.
- Fulfilmentdienstleister und Marktplatzbetreiber werden in die Produktverantwortung mit einbezogen und üben zwangsläufig Druck auf die Händler aus.
- Die Überwachungsbehörden haben nun umfangreiche Möglichkeiten, den Vertrieb von nicht sicheren Verbraucherprodukten über Marktplätze einzuschränken und somit die Marktplätze in die Pflicht zu nehmen, nur noch sichere Verbraucherprodukte anzubieten.
- Das deutsche Marktüberwachungsgesetz wird die Bestimmungen der europäischen Marktüberwachungsverordnung für Deutschland spezifizieren und auch auf Produkte ausdehnen, die zurzeit nicht von der Marktüberwachungsverordnung betroffen sind.
- Die Marktüberwachungsbehörden erhalten umfassende, länderübergreifende Kompetenzen, die den gegenseitigen Informationsaustausch ermöglichen.
Kostenlose Sprechstunde zur Marktüberwachungsverordnung
Am Montag, dem 19.07.2021 von 10.00 bis 11.00 Uhr stehen Ihnen unsere Compliance-Experten von der Firma trade-e-bility GmbH in einer Online-Sprechstunde zur Verfügung. Bei dieser Gelegenheit haben Sie die Möglichkeit, gemeinsam mit anderen betroffenen Händlern und Herstellern Ihre Probleme und offene Fragen zur Marktüberwachungsverordnung anzusprechen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Nehmen Sie zur besagten Zeit einfach über folgenden Link teil:
tew.whereby.com/event
Tipp: Hier finden Sie eine Einführung in die Marktüberwachungsverordnung in leichter Sprache. Sie möchten eine detaillierte Einführung in die Marktüberwachungsverordnung? Dann melden Sie sich gleich jetzt zu unserem kostenlosen Webinar an.