Die Stiftung EAR weist in ihrem aktuellen Infobrief darauf hin, dass alle nach dem ElektroG Erfassungsberechtigten (also insbesondere Hersteller und rücknahmepflichtige Vertreiber) zusätzlich über Abfallvermeidungsmaßnahmen informieren müssen.
take-e-way hat die auf ihrer Webseite angebotenen „Berichts- und Informationspflichten für Hersteller“ entsprechend um den Punkt „Hinweis zur Abfallvermeidung“ erweitert. Alles was Sie als take-e-way-Kunde zur Erfüllung der neuen Informationspflichten auf Online-Präsenzen tun müssen, ist, diesen Link auf Ihre Webseite (z.B. Impressum, unterhalb der Angabe der WEEE-Nummer) zu stellen:
www.take-e-way.de/leistungen/elektrogesetz-weee-elektrog/berichts-informationspflichten/
Wir empfehlen Ihnen, als Ankertext für den Link auf ihrer Website die folgenden Wörter zu verwenden: „Informationspflichten gemäß §18 Abs. 2 Elektro- und Elektronikgerätegesetz“.
Wenn Sie diesen Link bereits auf Ihre Webseite gestellt haben, müssen Sie bzgl. der Online-Informationspflichten nichts weiter tun.
Für Ihre Fragen stehen Ihnen die take-e-way Berater gerne unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de zur Verfügung.