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Abfallvermeidungsmaßnahmen – Neue Informationspflichten für Hersteller und Vertreiber von Elektrogeräten

Die Stiftung EAR weist in ihrem aktuellen Infobrief darauf hin, dass alle nach dem ElektroG Erfassungsberechtigten (also insbesondere Hersteller und rücknahmepflichtige Vertreiber) zusätzlich über Abfallvermeidungsmaßnahmen informieren müssen. Bei der Art und Weise der Erfüllung dieser Informationspflicht ergibt sich ein weiter Spielraum. take-e-way informiert Sie und hilft Ihnen bei der Umsetzung der neuen Informationspflicht.

Die Stiftung EAR weist in ihrem aktuellen Infobrief darauf hin, dass alle nach dem ElektroG Erfassungsberechtigten (also insbesondere Hersteller und rücknahmepflichtige Vertreiber) zusätzlich über Abfallvermeidungsmaßnahmen informieren müssen.

take-e-way hat die auf ihrer Webseite angebotenen „Berichts- und Informationspflichten für Hersteller“ entsprechend um den Punkt „Hinweis zur Abfallvermeidung“ erweitert. Alles was Sie als take-e-way-Kunde zur Erfüllung der neuen Informationspflichten auf Online-Präsenzen tun müssen, ist, diesen Link auf Ihre Webseite (z.B. Impressum, unterhalb der Angabe der WEEE-Nummer) zu stellen:

www.take-e-way.de/leistungen/elektrogesetz-weee-elektrog/berichts-informationspflichten/

Wir empfehlen Ihnen, als Ankertext für den Link auf ihrer Website die folgenden Wörter zu verwenden: „Informationspflichten gemäß §18 Abs. 2 Elektro- und Elektronikgerätegesetz“.

Wenn Sie diesen Link bereits auf Ihre Webseite gestellt haben, müssen Sie bzgl. der Online-Informationspflichten nichts weiter tun.

Für Ihre Fragen stehen Ihnen die take-e-way Berater gerne unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de zur Verfügung.

Sebastian Siebert
Kontakt

Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

Christoph Brellinger
Kontakt

Christoph Brellinger
Leiter Marketing & Kommunikation

Tel.: 040/750687-0

presse@take-e-way.de

Lösungen & Kontakt
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