Wie unser Partner IT-Recht-Kanzlei berichtet, mahnt ein Abmahnverein derzeit die Werbung mit einer CE-Kennzeichnung ab: „Ebenso wurden in der Vergangenheit Werbeaussagen wie "CE-Zertifizierung", "CE-Prüfung" oder "CE-geprüft" abgemahnt. Rechtlicher Hintergrund: Die Werbung mit einer "CE-Kennzeichnung" u.ä. ist irreführend, weil eine Prüfung durch eine dritte, unabhängige Stelle in diesem Rahmen gerade nicht stattfindet. Das "CE-Kennzeichen" stellt in aller Regel kein Qualitätszeichen dar.“
trade-e-bility bietet Ihnen eine umfassende Beratung zur CE-Kennzeichnung sowie Unterstützung bei der Prüfung für CE-Zeichen in Kooperation mit akkreditierten und unabhängigen Prüfinstituten an.
Für Fragen dazu steht Ihnen unser Beratungs-Team gerne unter 040/75068730-0 zur Verfügung.