Es ist seit einigen Jahren zunehmender Trend, Möbel, (smarte) Kleidung, Spielzeug, Lifestyle-Produkte oder (smarte) Gebäudeausrüstung für den Innen- und Außenbereich mit elektr(on)ischen Zusatzfunktionen, wie Beleuchtung, Sound, Sensor- oder Ladefunktion sowie via App oder Bluetooth ansteuerbaren Funktionen auszustatten. Zum Teil sind die elektronischen Funktionen versteckt und für die Verbraucher anders als „klassische“ Elektrogeräte nur schwer als solche erkennbar.
Als „untypisch“ oder „unsichtbar“ bezeichnet man Elektrogeräte laut einem jüngsten Bericht des Umweltbundesamtes deshalb, weil sie ein für Elektro- oder Elektronikgeräte untypisches oder ungewöhnliches Aussehen, Design oder Materialzusammensetzung haben.
Diese Produkte werden durch ihre fest integrierte elektrische Funktion zu Elektrogeräten, die getrennt auf dem Wertstoffhof oder im Handel zu entsorgen sind. Aufgrund dieser Abgrenzungsmerkmale ergeben sich mitunter Entsorgungsprobleme, sodass unsichtbare Geräte falsch entsorgt werden – etwa im Rest- oder Sperrmüll, in Alttextilcontainern, im Bauabfall oder Metallschrott. Dadurch gehen Rohstoffe verloren, da wertvolle Stoffe und Materialien nur energetisch verwertet statt stofflich recycelt werden.
Dieses eher entsorgungsseitige Thema ist auch für Händler relevant, wenn sie selbst „unsichtbare“ Elektrogeräte im Portfolio haben, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht als EEE/WEEE erkannt und daher nicht bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) im Sinne des Elektrogesetzes registriert wurden.
Übrigens: Auch Kabel, Antennen, Adapter, Klinken und Co. fallen seit Mitte 2019 in den Anwendungsbereich des Elektrogesetzes. Somit gelten für diese sogenannten passiven Geräte auch die Anforderungen des Elektrogesetzes – von der Registrierung bis zur Entsorgung.
take-e-way steht Ihnen gerne unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de für Ihre Fragen zu WEEE, Elektrogesetz, Batteriegesetz, Verpackungsgesetz und zur EPR zur Verfügung und hilft bei der Registrierung/Lizenzierung.
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