8. VERE Podiums-Event zum Thema “Sicher, nachhaltig und kreislauffähig in die Zukunft"
Podiumsdiskussion am 19.11.2024 in Hamburg im EAST Hotel

Sie interessieren sich für die zukünftige Entwicklung von EPR und Product Compliance? Sie wünschen sich Direktkontakt zu Gesetz-Urhebern und Behörden? Nutzen Sie die Gelegenheit und diskutieren Sie mit uns konstruktiv Lösungen und Wege aus der Bürokratie, um nachhaltige Produkte möglich zu machen.

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Ihre Produkte durch Experten checken lassen in Hamburg
EPR & Product Compliance Workshop vom 20. - 21. November

Wir machen Sie zum Experten für Product Compliance, EPR und brandaktuelle Themen wie Batteriepass und Digitaler Produktpass, neue Batterieverordnung 2024, CE & Konformitätserklärung, CSRD, PPWR, uvm.

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Amazon fordert GPSR Erfüllung

Um sich auf das Inkrafttreten der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (Produktsicherheitsverordnung / GPSR) vorzubereiten, empfiehlt Amazon Ihnen, die Anforderungen so schnell wie möglich zu erfüllen.

Amazon hat seine Händler informiert, dass die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) am 13.12.2024 in Kraft tritt: „Wenn Sie in der EU und Nordirland Non-Food-Produkte verkaufen, müssen Sie ab 2024 die Anforderungen der Allgemeinen Produktsicherheitsverordnung (GPSR) erfüllen. Am 13. Dezember 2024 wird die GPSR neue Anforderungen für die meisten Non-Food-Konsumgüter einführen.“ Um die Verordnung einzuhalten, müssen Sie bis zu diesem Datum Folgendes tun:

  • Sicherstellen, dass alle Produkte, die Sie in der EU und in Nordirland verkaufen, die bestehenden Kennzeichnungs- und Rückverfolgbarkeitsanforderungen erfüllen.
  • Sie müssen eine EU verantwortliche Person für diese Produkte benennen.
  • Kennzeichnen Sie die Produkte mit den Kontaktdaten der verantwortlichen Person, des Herstellers und ggf. des Importeurs, der Typ-, Chargen- oder Seriennummer, Sicherheitsinformationen und Warnhinweisen, gegebenenfalls in der Sprache des Verkaufslandes.

Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, die folgenden Informationen in Online-Angeboten anzuzeigen:

  • Die Angaben zur verantwortlichen Person sowie den Namen und die Kontaktdaten des Herstellers für jedes Produkt.
  • Ein Produktfoto und alle anderen Informationen, die zur Identifizierung des Produkts erforderlich sind.
  • Warn- und Sicherheitshinweise in der Sprache des Landes, in dem das Produkt verkauft wird.

Um sich auf das Inkrafttreten dieser Verordnung vorzubereiten, empfiehlt Amazon Ihnen, die Anforderungen so schnell wie möglich zu erfüllen.

Das Beratungs-Team von trade-e-bility berät Sie gerne unter 040/750687-300 oder beratung@trade-e-bility.de über Lösungen, mit denen Sie Ihren Verkaufserfolg im Bereich Produktsicherheitsverordnung und Risikoanalyse absichern können.

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Wenn Anwälte und der Wettbewerb es auf Ihr Produkt abgesehen haben, ist die Kennzeichnung Ihrer Produkte und Verpackungen immer die erste Anlaufstelle. Mit den Abbildungen Ihrer Produkte auf Online Marktplätzen liefern Sie selbst die Grundlage für Abmahnungen und Bußgeldtatbestände. Zudem sind falsche Kennzeichnungen ein Anhaltspunkt für illegale Produkte.

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Sebastian Siebert
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