Amazon hat seine Händler informiert, dass die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) am 13.12.2024 in Kraft tritt: „Wenn Sie in der EU und Nordirland Non-Food-Produkte verkaufen, müssen Sie ab 2024 die Anforderungen der Allgemeinen Produktsicherheitsverordnung (GPSR) erfüllen. Am 13. Dezember 2024 wird die GPSR neue Anforderungen für die meisten Non-Food-Konsumgüter einführen.“ Um die Verordnung einzuhalten, müssen Sie bis zu diesem Datum Folgendes tun:
- Sicherstellen, dass alle Produkte, die Sie in der EU und in Nordirland verkaufen, die bestehenden Kennzeichnungs- und Rückverfolgbarkeitsanforderungen erfüllen.
- Sie müssen eine EU verantwortliche Person für diese Produkte benennen.
- Kennzeichnen Sie die Produkte mit den Kontaktdaten der verantwortlichen Person, des Herstellers und ggf. des Importeurs, der Typ-, Chargen- oder Seriennummer, Sicherheitsinformationen und Warnhinweisen, gegebenenfalls in der Sprache des Verkaufslandes.
Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, die folgenden Informationen in Online-Angeboten anzuzeigen:
- Die Angaben zur verantwortlichen Person sowie den Namen und die Kontaktdaten des Herstellers für jedes Produkt.
- Ein Produktfoto und alle anderen Informationen, die zur Identifizierung des Produkts erforderlich sind.
- Warn- und Sicherheitshinweise in der Sprache des Landes, in dem das Produkt verkauft wird.
Um sich auf das Inkrafttreten dieser Verordnung vorzubereiten, empfiehlt Amazon Ihnen, die Anforderungen so schnell wie möglich zu erfüllen.
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