Wie onlinemarketing.de berichtet, hat Amazon via Mail informiert, dass seine Verkaufspartner ihre WEEE-Registrierungsnummern bis zum 05.06.2023 beim Marktplatz hinterlegen müssen. Ab diesem Datum wird Amazon beginnen, nicht konforme Angebote auszusetzen, um die gesetzlichen EPR-Anforderungen (EPR = Extended Producer Responsibility bzw. Erweiterte Herstellerverantwortung) rechtzeitig zu erfüllen. Diese Information wird von einem entsprechenden Bericht von Onlinehändler News bestätigt.
Wie take-e-way bereits berichtete, müssen Betreiber elektronischer Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister ab dem 01.07.2023 prüfen, ob Hersteller/Händler ihre elektrischen und elektronischen Geräte ordnungsgemäß bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) registriert haben. Sind Hersteller (auch Händler können Hersteller i.S.d. ElektroG sein) oder Bevollmächtigte nicht oder nicht ordnungsgemäß registriert, dürfen Betreiber elektronischer Marktplätze das Anbieten oder Bereitstellen von deren Elektrogeräten nicht ermöglichen.
take-e-way steht Ihnen gerne unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de für Ihre Fragen zu WEEE, Elektrogesetz, Batteriegesetz, Verpackungsgesetz und zur EPR zur Verfügung und hilft bei der Registrierung/Lizenzierung.
Das Beratungsteam von trade-e-bility berät Sie gerne unter 040/75068730-0 oder beratung@trade-e-bility.de über Lösungen, mit denen Sie Ihren Amazon Verkaufserfolg absichern können, vor allem für Dokumente zu Kennzeichnungen, Warnhinweise, Sicherheitsetiketten, Konformitäten, CE-Kennzeichnung und die verantwortlichen Person.
Für Informationen zu unseren internationalen Compliance-Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von elektronischen Geräten, Batterien/Akkus und verpackten Produkten oder Verpackungen klicken Sie bitte hier: https://www.take-e-way.de/international-compliance/