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Verpackungsgesetz: Ab 01.07.22 müssen Amazon-Händler FBA-Verpackungen selbst melden

Dies bedeutet, dass zukünftig jeder Amazon-Verkäufer zwingend bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister in der Datenbank LUCID angemeldet sein und sich ferner an einem Entsorgungssystem beteiligen muss.

Wie unser Partner Internetrecht Rostock berichtet, gibt es ab dem 01.07.2022 eine eindeutige Regelung für Fulfilment-Dienstleister, zu denen insbesondere Amazon gehört, wenn im Rahmen von FBA Amazon die Ware an den Kunden versendet wird:

„‚Umfasst die Tätigkeit eines Fulfilment-Dienstleisters das Verpacken von Waren in systembeteiligungspflichtigen Versandverpackungen, so gilt der Vertreiber der Waren, für den der Fulfilment-Dienstleister tätig ist, hinsichtlich der Versandverpackungen als Hersteller.‘

Dies bedeutet, dass zukünftig jeder Amazon-Verkäufer zwingend bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister in der Datenbank LUCID angemeldet sein und sich ferner an einem Entsorgungssystem beteiligen muss. Ausnahmen, die bisher möglich waren, wenn die Verkaufsverpackungen auf den Hersteller registriert waren, der Verkäufer jedoch in keinem Fall selbst versendet, sind dann nicht mehr möglich.

Amazon wird wahrscheinlich im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) bei allen Amazon-Verkäufern, die FBA nutzen, Daten zur Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister, dort in der Datenbank LUCID abfragen. Ein Vertrieb ohne Registrierung der Datenbank LUCID wird ab dem 01.07.2022 dann über FBA nicht mehr möglich sein.“

Das Beratungsteam von take-e-way steht Ihnen gerne unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de für Ihre Fragen zum Verpackungsgesetz zur Verfügung.

Hier finden Sie nützliche EPR-Dienstleistungen für Ihren Verkauf über Amazon & Co.

Nehmen Sie auch gerne an unserem kostenlosen VerpackG Webinar am Donnerstag, den 10.03.2022 teil. Melden Sie sich gleich hier an: https://register.gotowebinar.com/rt/7682961064541207312

Sebastian Siebert
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