Der Bundesrat hat Erleichterungen für die Installation von Balkonkraftwerken (Steckersolaranlagen) beschlossen. Mit der neuen Gesetzesänderung haben sowohl Wohnungseigentümer als auch Mieter nun einen rechtlichen Anspruch auf die Installation solcher Anlagen. Eigentümergemeinschaften und Vermieter können diese nur noch aus triftigen Gründen ablehnen, was bisher oft ein Hindernis war. Dies bedeutet, dass Hersteller von Balkonkraftwerken ggf. mit einer erhöhten Nachfrage rechnen können, da es für Nutzer einfacher wird, solche Anlagen zu installieren.
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