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Bambussocken sind Grund für Abmahnungen

Engmaschige Textilien können aus der Naturfaser Bambus nicht hergestellt werden, da die Ausgangsstoffe einem Viskoseprozess unterzogen werden, bei dem die Eigenschaften des Ausgangsstoffes verloren gehen. Daher darf nicht damit geworben werden, dass es sich um Bambus handelt.

trade-e-bility berichtete bereits über Schadstoffe in Kunststoffgeschirr mit Bambus. Nun müssen auch Online-Händler von Textilien beim Thema Bambus aufmerksam sein.

Wie Onlinehändler News berichtet, kann die Kennzeichnung von Materialien schnell zum Grund für Abmahnungen werden. Ein Händler, der auf seiner Seite „Bambussocken“ anbot, wurde von einem Mitbewerber abgemahnt. Der Grund: Engmaschige Textilien können aus der Naturfaser Bambus nicht hergestellt werden, da die Ausgangsstoffe einem Viskoseprozess unterzogen werden, bei dem die Eigenschaften des Ausgangsstoffes verloren gehen. Daher darf nicht damit geworben werden, dass es sich um Bambus handelt.

Wir beraten Sie gerne unter 040/75068730-0 oder beratung@trade-e-bility.de über Lösungen, mit denen Sie Ihren Verkaufserfolg im Bereich Bambus bzw. Produktkennzeichung absichern können.

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