8. VERE Podiums-Event zum Thema “Sicher, nachhaltig und kreislauffähig in die Zukunft"
Podiumsdiskussion am 19.11.2024 in Hamburg im EAST Hotel

Sie interessieren sich für die zukünftige Entwicklung von EPR und Product Compliance? Sie wünschen sich Direktkontakt zu Gesetz-Urhebern und Behörden? Nutzen Sie die Gelegenheit und diskutieren Sie mit uns konstruktiv Lösungen und Wege aus der Bürokratie, um nachhaltige Produkte möglich zu machen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Ihre Produkte durch Experten checken lassen in Hamburg
EPR & Product Compliance Workshop vom 20. - 21. November

Wir machen Sie zum Experten für Product Compliance, EPR und brandaktuelle Themen wie Batteriepass und Digitaler Produktpass, neue Batterieverordnung 2024, CE & Konformitätserklärung, CSRD, PPWR, uvm.

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Batterieverordnung fordert Konformitätserklärung

Für alle Batterien, die ab dem 18.08.2024 erstmalig in Verkehr gebracht werden, besteht die Pflicht zur Erstellung einer EU-Konformitätserklärung und zum Anbringen einer CE-Kennzeichnung.

Wie take-e-way bereits berichtete, müssen Hersteller von einzeln verkauften Batterien und von Batterien, die in einem Produkt enthalten sind, gegenüber Amazon ihre Compliance nachweisen, indem sie vor dem 18.08.2025 eine Registrierungsnummer angeben. Ab diesem Datum ist Amazon gesetzlich dazu verpflichtet, je nach Land Ihre nicht konformen Angebote zu deaktivieren.

Was das Amazon Schreiben nicht erwähnt: Für alle Batterien, die ab dem 18.08.2024 erstmalig in Verkehr gebracht werden, besteht laut Art. 38 Abs. 3 der Batterieverordnung (EU) 2023/1542 die Pflicht zur Erstellung einer EU-Konformitätserklärung und zum Anbringen einer CE-Kennzeichnung.

In den Artikeln 41 Abs. 2 Buchst. b und Art. 42 Abs. 2 Buchst. b nimmt die EU-Batterieverordnung Einführer und Händler in die Pflicht, sich vor dem Inverkehrbringen einer Batterie zu vergewissern, dass die Batterien eine konforme CE-Kennzeichnung tragen. Dies ist unabhängig davon, ob die Batterie in einem Gerät verbaut ist oder einzeln verkauft wird. Ihre Batterien erfüllen die Anforderungen nicht?

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Das Beratungs-Team von trade-e-bility steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung: 040/750687-300 oder beratung@trade-e-bility.de

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