Am 20.05.2020 hat das Kabinett den Entwurf für ein neues Batteriegesetz beschlossen. Das Gesetz soll nun möglichst zügig den Bundestag passieren und zum 01.01.2021 in Kraft treten.
Anstelle der bisherigen Anzeigepflicht beim Umweltbundesamt (UBA) tritt eine Registrierungspflicht für Hersteller von Geräte-, Fahrzeug- und Industriebatterien. Die Aufgabe der Herstellerregistrierung soll nach einer Beleihung durch das UBA die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) wahrnehmen.
Die neue Registrierungspflicht gilt ab dem 01.01.2022, allerdings nur für diejenigen Batteriehersteller, die bereits ordnungsgemäß beim Umweltbundesamt angezeigt sind.
Neu in den Markt tretende Batteriehersteller und Batteriehersteller, deren Daten beim Umweltbundesamt nicht dem aktuellen Stand entsprechen, müssen bereits zum 01.01.2021 bei der Stiftung EAR registriert sein. Dies schreibt die EAR auf ihrer Webseite.
„Nachtigall, ick hör dir trapsen“
Frau Dr. Regina Dube, Leiterin der Abteilung Wasserwirtschaft, Ressourcenschutz und Anpassung an den Klimawandel im Bundesumweltministerium, erklärte im Interview mit dem EUWID: “Die künftige Registrierung der Hersteller bei der EAR wird bereits beim Inverkehrbringen der Batterien größtmögliche Transparenz und Überprüfbarkeit schaffen. So wollen wir einen Vollzug aus einem Guss ermöglichen.“
Aus Sicht des TMK-Schwesterunternehmens take-e-way ist damit denkbar, dass der Batteriegesetz-Vollzug ab 2021 ähnlich effizient wie beim Elektrogesetz geregelt wird. Vertreiber, Importeure und Hersteller, die ihre Batterien und Akkus bisher noch nicht angemeldet haben, sollten spätestens jetzt aktiv werden:
Das take-e-way-Beratungsteam steht Ihnen gerne unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de für Ihre Fragen und die rechtzeitige Anmeldung Ihrer Batterien zur Verfügung.