Wer in Deutschland Batterien in Verkehr bringt oder herstellt, muss die Batterien seit dem 01.01.2021 bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) registrieren. Dabei ist es ganz unerheblich, ob es sich dabei um eine kleine Batterie in einem Hörgerät oder eine schwere Starterbatterie für Kraftfahrzeuge handelt, denn betroffen sind Industrie-, Fahrzeug- und Gerätebatterien.
Achtung: Auch Batterien, die in Ihren Elektrogeräten enthalten sind, müssen registriert werden.
Lediglich Batteriehersteller, die bereits bis zum 31.12.2020 beim Umweltbundesamt korrekt angezeigt waren, haben für ihre Registrierung bei der Stiftung EAR eine einjährige Übergangsfrist, die am 31.12.2021 ausläuft.
Aus beteiligten Kreisen hat take-e-way erfahren, dass es für Inverkehrbringer von Batterien, die diese Übergangsfrist in Anspruch nehmen können, sinnvoll sein kann, ihre Batterien schon jetzt bei der Stiftung EAR zu registrieren, da zum Ende des Jahres ein großer Registrierungs-Ansturm auf die Behörde erwartet wird. Wenn Sie sicherstellen wollen, dass Sie nach Ablauf der Übergangfrist nahtlos weiterhin rechtssicher Batterien verkaufen können, ohne durch Bearbeitungszeiten für Ihre Registrierung ausgebremst zu werden, sollten Sie nicht bis zum Ende des Jahres damit warten.
Sofern Sie das Batterierücknahmesystem nicht wechseln wollen, macht es gebührentechnisch keinen Unterschied, ob Sie sich jetzt oder später registrieren, da die einmaligen Gebühren in jedem Fall fällig werden.
Bei Unsicherheiten oder Fragen zum Batteriegesetz stehen Ihnen die Berater von take-e-way gerne unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de zur Verfügung.
Zudem möchten wir Ihnen unser kostenfreies Webinar zum Batteriegesetz allgemein und zum neuen BattG2 speziell ans Herz legen. Hier können Sie sich für das Webinar anmelden: