Hersteller von Industrie-, Fahrzeug- und Gerätebatterien sollen sich ab dem 1. Januar 2021 registrieren lassen. Diese Aufgabe wird dem Umweltbundesamt zugewiesen, das allerdings plant, diese Aufgabe im Wege der Beleihung auf die Stiftung EAR zu übertragen.
Batteriehersteller, die bereits beim Umweltbundesamt korrekt angezeigt sind, haben für ihre Registrierung bei der Stiftung EAR eine einjährige Übergangsfrist, die am 31.12.2021 ausläuft. Bitte prüfen Sie daher, ob Ihre beim Umweltbundesamt angezeigten Daten noch korrekt sind. Auch neue Hersteller, die ab 1.1.2021 eine Registrierung benötigen, sollten sich unbedingt vorher noch beim Umweltbundesamt anmelden. Eine Antragsstellung bei der Stiftung EAR wird nämlich erst ab dem 1.1.2021 möglich sein.
Für Fragen zum Batteriegesetz stehen Ihnen die Berater der take-e-way GmbH gerne unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de zur Verfügung.