Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

×
Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur PPWR
Fit für die EU Verpackungsverordnung

Welche Anforderungen stellt die neue EU VerpackungsVO an Ihr Unternehmen? Erhalten Sie umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Nachhaltigkeit, EPR, Kennzeichnung und Deadlines.

×
Ihre Produkte durch Experten checken lassen in Frankfurt
EPR & Product Compliance Workshop vom 6. - 8. Mai

Wir machen Sie zum Experten für Product Compliance, EPR und brandaktuelle Themen wie EU Verpackungsverordnung, Digitaler Produktpass, EU Batterieverordnung, Batteriepass, CE & Konformitätserklärung, WEEE, GPSR, CSRD, CSDDD, EUDR, CBAM, uvm.
Neu: Deep Dive Sessions mit unseren Experten

×

Batteriehersteller sollen sich ab dem 1.1.2021 bei der Stiftung EAR registrieren

Hersteller von Industrie-, Fahrzeug- und Gerätebatterien sollen sich ab dem 1. Januar 2021 bei der Stiftung EAR registrieren lassen. Batteriehersteller, die bereits beim Umweltbundesamt korrekt angezeigt sind, haben für ihre Registrierung der der Stiftung EAR eine einjährige Übergangsfrist, die am 31.12.2021 ausläuft. Bitte prüfen Sie daher, ob Ihre beim Umweltbundesamt angezeigten Daten noch korrekt sind. Auch neue Hersteller, die ab 1.1.2021 eine Registrierung benötigen, sollten sich unbedingt vorher noch beim Umweltbundesamt anmelden.

Hersteller von Industrie-, Fahrzeug- und Gerätebatterien sollen sich ab dem 1. Januar 2021 registrieren lassen. Diese Aufgabe wird dem Umweltbundesamt zugewiesen, das allerdings plant, diese Aufgabe im Wege der Beleihung auf die Stiftung EAR zu übertragen.

Batteriehersteller, die bereits beim Umweltbundesamt korrekt angezeigt sind, haben für ihre Registrierung bei der Stiftung EAR eine einjährige Übergangsfrist, die am 31.12.2021 ausläuft. Bitte prüfen Sie daher, ob Ihre beim Umweltbundesamt angezeigten Daten noch korrekt sind. Auch neue Hersteller, die ab 1.1.2021 eine Registrierung benötigen, sollten sich unbedingt vorher noch beim Umweltbundesamt anmelden. Eine Antragsstellung bei der Stiftung EAR wird nämlich erst ab dem 1.1.2021 möglich sein.

Für Fragen zum Batteriegesetz stehen Ihnen die Berater der take-e-way GmbH gerne unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de zur Verfügung.

Sebastian Siebert
Kontakt

Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

Christoph Brellinger
Kontakt

Christoph Brellinger
Leiter Marketing & Kommunikation

Tel.: 040/750687-0

presse@take-e-way.de

Lösungen & Kontakt
×