Wer in Deutschland Batterien in Verkehr bringt oder herstellt, muss die Batterien seit dem 1. Januar 2021 bei der Stiftung EAR registrieren.
Dabei ist es ganz unerheblich, ob es sich dabei um eine kleine Batterie in einem Hörgerät oder eine schwere Starterbatterie für Kraftfahrzeuge handelt, denn betroffen sind Industrie-, Fahrzeug- und Gerätebatterien.
Achtung: Auch Batterien, die in Ihren Elektrogeräten enthalten sind, müssen registriert werden.
Lediglich Batteriehersteller, die bereits bis zum 31.12.2020 beim Umweltbundesamt korrekt angezeigt waren, haben für ihre Registrierung bei der Stiftung EAR eine einjährige Übergangsfrist, die am 31.12.2021 ausläuft.
Bei Unsicherheiten oder Fragen zum Batteriegesetz stehen Ihnen die Berater der take-e-way GmbH gerne unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de zur Verfügung.
Neues Batteriegesetz
Am 1. Januar 2021 ist das neue Batteriegesetz (BattG2) in Kraft getreten. Es enthält maßgebliche Änderungen für Hersteller aber auch zum Beispiel für Onlinehändler als Vertreiber von Batterien.
Die wichtigsten Batteriegesetz-Änderungen 2021 im Kurzüberblick finden Sie hier:
https://www.take-e-way.de/leistungen/batteriegesetz/
Zudem möchten wir Ihnen unser kostenfreies Webinar zum Batteriegesetz allgemein und zum neuen BattG2 speziell ans Herz legen. Hier können Sie sich für das Webinar anmelden: