GPSR Online Kurs

Verpackungsverordnung, GPSR, Ökodesign und Co. in einem Online Kurs.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur PPWR
Fit für die EU Verpackungsverordnung

Welche Anforderungen stellt die neue EU VerpackungsVO an Ihr Unternehmen? Erhalten Sie umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Nachhaltigkeit, EPR, Kennzeichnung und Deadlines.

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Batterien müssen bei der Stiftung EAR registriert werden

Wer in Deutschland Batterien in Verkehr bringt oder herstellt, muss die Batterien seit dem 1. Januar 2021 bei der Stiftung EAR registrieren. Dabei ist es ganz unerheblich, ob es sich dabei um eine kleine Batterie in einem Hörgerät oder eine schwere Starterbatterie für Kraftfahrzeuge handelt, denn betroffen sind Industrie-, Fahrzeug- und Gerätebatterien. Achtung: Auch Batterien, die in Ihren Elektrogeräten enthalten sind, müssen registriert werden.

Wer in Deutschland Batterien in Verkehr bringt oder herstellt, muss die Batterien seit dem 1. Januar 2021 bei der Stiftung EAR registrieren.

Dabei ist es ganz unerheblich, ob es sich dabei um eine kleine Batterie in einem Hörgerät oder eine schwere Starterbatterie für Kraftfahrzeuge handelt, denn betroffen sind Industrie-, Fahrzeug- und Gerätebatterien.

Achtung: Auch Batterien, die in Ihren Elektrogeräten enthalten sind, müssen registriert werden.

Lediglich Batteriehersteller, die bereits bis zum 31.12.2020 beim Umweltbundesamt korrekt angezeigt waren, haben für ihre Registrierung bei der Stiftung EAR eine einjährige Übergangsfrist, die am 31.12.2021 ausläuft.

Bei Unsicherheiten oder Fragen zum Batteriegesetz stehen Ihnen die Berater der take-e-way GmbH gerne unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de zur Verfügung.

Neues Batteriegesetz

Am 1. Januar 2021 ist das neue Batteriegesetz (BattG2) in Kraft getreten. Es enthält maßgebliche Änderungen für Hersteller aber auch zum Beispiel für Onlinehändler als Vertreiber von Batterien.

Die wichtigsten Batteriegesetz-Änderungen 2021 im Kurzüberblick finden Sie hier:

https://www.take-e-way.de/leistungen/batteriegesetz/

Zudem möchten wir Ihnen unser kostenfreies Webinar zum Batteriegesetz allgemein und zum neuen BattG2 speziell ans Herz legen. Hier können Sie sich für das Webinar anmelden:

https://register.gotowebinar.com/rt/3661592934104805648

Sebastian Siebert
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Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

Christoph Brellinger
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Christoph Brellinger
Leiter Marketing & Kommunikation

Tel.: 040/750687-0

presse@take-e-way.de

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