8. VERE Podiums-Event zum Thema “Sicher, nachhaltig und kreislauffähig in die Zukunft"
Podiumsdiskussion am 19.11.2024 in Hamburg im EAST Hotel

Sie interessieren sich für die zukünftige Entwicklung von EPR und Product Compliance? Sie wünschen sich Direktkontakt zu Gesetz-Urhebern und Behörden? Nutzen Sie die Gelegenheit und diskutieren Sie mit uns konstruktiv Lösungen und Wege aus der Bürokratie, um nachhaltige Produkte möglich zu machen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Ihre Produkte durch Experten checken lassen in Hamburg
EPR & Product Compliance Workshop vom 20. - 21. November

Wir machen Sie zum Experten für Product Compliance, EPR und brandaktuelle Themen wie Batteriepass und Digitaler Produktpass, neue Batterieverordnung 2024, CE & Konformitätserklärung, CSRD, PPWR, uvm.

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BattG Abmahnung für Stromspeicher

Eine fehlende Registrierung nach dem Batterie- oder Elektrogesetz kann als wettbewerbswidrig gelten und außerdem ein Bußgeldverfahren durch das Umweltbundesamt nach sich ziehen.

Ein Hersteller von Stromspeichern für Solaranlagen wurde nach Informationen von anwalt.de wegen eines Verstoßes gegen das Batteriegesetz abgemahnt, da ein Stromspeicher seiner Marke ohne Registrierung als Hersteller/Inverkehrbringer angeboten wurde. Die Abmahnung fordert eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung mit Vertragsstrafe sowie Auskunfts- und Schadenersatzansprüche.

Für das Anbieten von Akkus und Batterien ist eine Registrierung der Marke und Batterieart nach dem Batteriegesetz bei der Stiftung EAR erforderlich. Verkäufer/Importeure gelten rechtlich als Hersteller und müssen sich ebenfalls registrieren – dies gilt auch bei Importen aus anderen EU-Ländern.

Ob die Registrierung eines Akkus oder einer Batterie mit einer bestimmten Marke vorliegt, können Sie – aber auch Ihre Wettbewerber – im "Verzeichnis der registrierten Hersteller und registrierten Bevollmächtigten nach dem BattG" auf der Webseite der Stiftung EAR herausfinden. Eine fehlende Registrierung nach dem Batterie- oder Elektrogesetz kann als wettbewerbswidrig gelten und außerdem ein Bußgeldverfahren durch das Umweltbundesamt nach sich ziehen.

Sollten Sie eine Registrierung in Deutschland als Hersteller von WEEE / Elektrogeräten, Batterien oder Verpackungen wünschen oder Fragen zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) haben, melden Sie sich gerne bei unserer Beratung via beratung@take-e-way.de oder 040/750687-0.

Für Lösungen zur EU Batterieverordnung, zum Thema EU Produktkennzeichnung bzw. Verpackungskennzeichnung und insbesondere Entsorgungskennzeichnung steht Ihnen das Beratungsteam von trade-e-bility via beratung@trade-e-bility.de oder 040/750687-300 gerne zur Verfügung.

Für weitere Informationen zu unseren internationalen Compliance-Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von elektronischen Geräten, Batterien/Akkus und verpackten Produkten oder Verpackungen klicken Sie bitte hier: https://www.take-e-way.de/international-compliance/

Hier finden Sie nützliche EPR-Dienstleistungen für Ihren Verkauf über Amazon & Co.

Sebastian Siebert
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