Ein Hersteller von Stromspeichern für Solaranlagen wurde nach Informationen von anwalt.de wegen eines Verstoßes gegen das Batteriegesetz abgemahnt, da ein Stromspeicher seiner Marke ohne Registrierung als Hersteller/Inverkehrbringer angeboten wurde. Die Abmahnung fordert eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung mit Vertragsstrafe sowie Auskunfts- und Schadenersatzansprüche.
Für das Anbieten von Akkus und Batterien ist eine Registrierung der Marke und Batterieart nach dem Batteriegesetz bei der Stiftung EAR erforderlich. Verkäufer/Importeure gelten rechtlich als Hersteller und müssen sich ebenfalls registrieren – dies gilt auch bei Importen aus anderen EU-Ländern.
Ob die Registrierung eines Akkus oder einer Batterie mit einer bestimmten Marke vorliegt, können Sie – aber auch Ihre Wettbewerber – im "Verzeichnis der registrierten Hersteller und registrierten Bevollmächtigten nach dem BattG" auf der Webseite der Stiftung EAR herausfinden. Eine fehlende Registrierung nach dem Batterie- oder Elektrogesetz kann als wettbewerbswidrig gelten und außerdem ein Bußgeldverfahren durch das Umweltbundesamt nach sich ziehen.
Sollten Sie eine Registrierung in Deutschland als Hersteller von WEEE / Elektrogeräten, Batterien oder Verpackungen wünschen oder Fragen zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) haben, melden Sie sich gerne bei unserer Beratung via beratung@take-e-way.de oder 040/750687-0.
Für Lösungen zur EU Batterieverordnung, zum Thema EU Produktkennzeichnung bzw. Verpackungskennzeichnung und insbesondere Entsorgungskennzeichnung steht Ihnen das Beratungsteam von trade-e-bility via beratung@trade-e-bility.de oder 040/750687-300 gerne zur Verfügung.
Für weitere Informationen zu unseren internationalen Compliance-Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von elektronischen Geräten, Batterien/Akkus und verpackten Produkten oder Verpackungen klicken Sie bitte hier: https://www.take-e-way.de/international-compliance/
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