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Baumwollverbot bis 2030?

Baumwolle entspricht nicht den EU-Zielen für 2030, die eine Recyclingquote von 50 % und eine Kreislauffähigkeit von 25 % vorsehen.

Wie FashionUnited berichtet, ist Baumwolle aufgrund ihres hohen Ressourcenverbrauchs, chemischer Belastung und begrenzter Kreislauffähigkeit nicht zukunftsfähig. Für die Produktion von 1 kg Baumwolle werden 10.000 Liter Wasser und 1 Liter Chemikalien benötigt. Zudem entspricht Baumwolle nicht den EU-Zielen für 2030, die eine Recyclingquote von 50 % und eine Kreislauffähigkeit von 25 % vorsehen.

Die EU verstärkt mit Richtlinien wie der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) den Druck auf Unternehmen. Jedoch fehlen klare, einheitliche Vorgaben, was die Umsetzung erschwert und die Möglichkeit eines Baumwollverbots bis 2030 erhöht.

Das Beispiel zeigt, dass ein optimales Legal Monitoring als existenzielle Risikovorsorge erforderlich ist, um Sie produktrechtlich abzusichern.

Das Beratungs-Team von trade-e-bility steht Ihnen gerne mit Lösungen für die Absicherung Ihres Verkaufs im Bereich Baumwolle / Textilien zur Verfügung: 040/750687-300 oder sales@trade-e-bility.de.

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