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Befreiung von der Pflicht zur Bestellung eines Abfallbeauftragten

VERE unternimmt die Initiative die Ausnahme von der Pflicht zur Bestellung eines Abfallbeauftragten zu nutzen, um mittelständische Handelsbetriebe zu entlasten

Ab dem 1.6.2017 gilt die neue Abfallbeauftragtenverordnung, die insbesondere Handelsunternehmen, welche unter anderem zur Rücknahme von Elektroaltgeräten verpflichtet sind, dazu zwingt, einen Abfallbeauftragten stellen zu müssen. Dieses haben wir von Anfang an als äußerst kontraproduktiv zu den Sammelzielen des ElektroG gesehen, weil es dem Handel weitere kostspielige Bürden auflädt, die in keinem Bezug zu einer möglichen Gefährdung stehen. Wenn man bedenkt, dass große Industrieunternehmen, die keinen Anlagenstatus haben, nach dieser Verordnung keinen Abfallbeauftragten stellen müssen, stellt sich die Frage der Verhältnismäßigkeit.

Wir sehen in dieser Vorschrift auch einen Grund, warum sich viele Handelsunternehmen bei der Rücknahme von Elektroaltgeräten noch sehr bedeckt halten.

VERE hat in Kooperation mit mehreren Handelsverbänden die Initiative unternommen, den § 7 „Ausnahme von der Pflicht zur Bestellung eines Abfallbeauftragten“ zu nutzen, um insbesondere mittelständische Handelsbetriebe von dieser zusätzlichen bürokratischen Pflicht zu entlasten. Die für diese Erleichterung „zuständigen Behörden“ haben sich in Gesprächen bisher sehr aufgeschlossen gezeigt. Die Umweltbehörde Hamburg ist nun konkret geworden und hat einen „Antrag zur Befreiung nach § 7 AbfBeauftrV für Verpflichtete nach § 17 Abs. 1-3 ElektroG“ über ihre Internetseite veröffentlicht. Dies ist für uns ein gutes Beispiel einer praxis- und lösungsorientierten Vorgehensweise von Behörden.

Dieser von der Hamburger Umweltbehörde veröffentlichte Antrag kann auch über uns jederzeit angefordert werden. Gemeinsam mit den anderen Wirtschaftsverbänden werden wir versuchen, diese sinnvolle Regelung schnellstmöglich bundesweit umzusetzen.

Für das Gelingen dieses Vorhabens spricht die Offenheit der Mitarbeiter bei den zuständigen Behörden, die sich bisher alle aufgeschlossen für eine solche praxisorientierte Lösung gezeigt haben.

Die Kontrollmöglichkeit für die zuständigen Behörden muss weiterhin gewährleistet sein. Aus diesem Grund werden wir für die Unternehmen, welche an unserem Rücknahmesystem take-e-back teilnehmen, die gesammelten Mengen, aufgeteilt nach Kategorien, sowie die Wiederverwendungs- und Verwertungsquoten der Erst- und Endbehandlungsanlagen gerne diesen Behörden auf Wunsch zur Verfügung stellen.

Wir sehen darin einen ersten kleinen Schritt in die wichtige Richtung der Entbürokratisierung.

Über take-e-way
Gründung 2004 in Hamburg, derzeit 35 Mitarbeiter, Geschäftsführer: Jochen Stepp, Oliver Friedrichs

Geschäftsfelder: Die take-e-way GmbH übernimmt EU-weit die gesetzeskonforme Umsetzung von bürokratischen und operativen Anforderungen und Pflichten im Bereich Produktverantwortung (Elektro- und Elektronikgerätegesetz, WEEE, Batteriegesetz, Verpackungsverordnung etc.) für Hersteller, Importeure, Großhändler, Einzelhändler und Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten aus dem In- und Ausland.

VERE e.V.: Der 2003 gegründete Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (VERE e.V.) ist die mitgliederstärkste Organisation aus Anbietern, Herstellern, Wirtschaftsverbänden und Einzelpersonen bei der Umsetzung des ElektroG in Deutschland. VERE ist die Gründungsorganisation von take-e-way und der als WEEE-Bevollmächtigter agierenden get-e-right GmbH und vertritt auch auf der politischen Ebene die Interessen von über 3.700 Unternehmen.

Pressekontakt
take-e-way GmbH
Christoph Brellinger
Unternehmenskommunikation
Schlossstr. 8 d-e
22041 Hamburg

Telefon: +49 (0)40/750687-111
Telefax: +49 (0)40/750687-101
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presse[at]take-e-way.de

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