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Bevollmächtigter für Verpackungen in Spanien

Großhändler aus dem Ausland sind verpflichtet, sich über einen Bevollmächtigten im spanischen Herstellerverzeichnis anzumelden, wenn sie verpackte Produkte an Händler in Spanien verkaufen.

Wie take-e-way bereits berichtete, ist am 27.12.2022 die Verpackungsverordnung 1055/2022 in Spanien erschienen. Mit einer Notiz zur Auslegung veröffentlichte das zuständige Ministerium nun, bei wem die Primärverpflichtung zur Registrierung als Hersteller von verpackten Produkten liegt.

So sind auch Großhändler aus dem Ausland verpflichtet, sich über einen Bevollmächtigten im spanischen Herstellerverzeichnis anzumelden, wenn sie verpackte Produkte an Händler in Spanien verkaufen.

Möchten Sie sich näher über die Primärverpflichteten informieren, lesen Sie hier gerne die vollständige Interpretation.

Sollten Sie eine Registrierung in Spanien als Hersteller von WEEE, Batterien oder Verpackungen wünschen oder Fragen zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) haben, melden Sie sich gerne bei unserer Beratung via beratung@take-e-way.de oder 040/750687-0.

Für weitere Informationen zur Kennzeichnungspflicht von Produkten oder Verpackungen steht Ihnen das Beratungsteam von trade-e-bility via beratung@trade-e-bility.de oder 040/75068730-0 gerne zur Verfügung.

Für Informationen zu unseren internationalen Compliance-Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von elektronischen Geräten, Batterien/Akkus und verpackten Produkten oder Verpackungen klicken Sie bitte hier: https://www.take-e-way.de/international-compliance/

Sebastian Siebert
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Sebastian Siebert
Leiter Beratung

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