8. VERE Podiums-Event zum Thema “Sicher, nachhaltig und kreislauffähig in die Zukunft"
Podiumsdiskussion am 19.11.2024 in Hamburg im EAST Hotel

Sie interessieren sich für die zukünftige Entwicklung von EPR und Product Compliance? Sie wünschen sich Direktkontakt zu Gesetz-Urhebern und Behörden? Nutzen Sie die Gelegenheit und diskutieren Sie mit uns konstruktiv Lösungen und Wege aus der Bürokratie, um nachhaltige Produkte möglich zu machen.

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Ihre Produkte durch Experten checken lassen in Hamburg
EPR & Product Compliance Workshop vom 20. - 21. November

Wir machen Sie zum Experten für Product Compliance, EPR und brandaktuelle Themen wie Batteriepass und Digitaler Produktpass, neue Batterieverordnung 2024, CE & Konformitätserklärung, CSRD, PPWR, uvm.

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BGH URTEIL: HÄNDLER HAFTET FÜR FEHLERHAFTE PRODUKTKENNZEICHNUNG

Nach dem Produktsicherheitsgesetz § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr.2 hat der Hersteller, sein Bevollmächtigter und der Einführer dafür Sorge zu tragen, dass dem Produkt sicherheitsrelevante Produktinformationen beigefügt werden.

Das BGH Urteil vom 12.01.2017, AZ: I ZR 258/15 nimmt nun auch den Händler stärker in die Pflicht und stellt fest, dass auch dieser bei fehlerhafter Produktkennzeichnung wettbewerbsrechtlich haftbar gemacht werden kann.

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