Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur PPWR
Fit für die EU Verpackungsverordnung

Welche Anforderungen stellt die neue EU VerpackungsVO an Ihr Unternehmen? Erhalten Sie umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Nachhaltigkeit, EPR, Kennzeichnung und Deadlines.

×

BGH URTEIL: HÄNDLER HAFTET FÜR FEHLERHAFTE PRODUKTKENNZEICHNUNG

Nach dem Produktsicherheitsgesetz § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr.2 hat der Hersteller, sein Bevollmächtigter und der Einführer dafür Sorge zu tragen, dass dem Produkt sicherheitsrelevante Produktinformationen beigefügt werden.

Das BGH Urteil vom 12.01.2017, AZ: I ZR 258/15 nimmt nun auch den Händler stärker in die Pflicht und stellt fest, dass auch dieser bei fehlerhafter Produktkennzeichnung wettbewerbsrechtlich haftbar gemacht werden kann.

Sebastian Siebert
Kontakt

Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

Christoph Brellinger
Kontakt

Christoph Brellinger
Leiter Marketing & Kommunikation

Tel.: 040/750687-0

presse@take-e-way.de

Lösungen & Kontakt
×