Ihre Produkte durch Experten checken lassen in Frankfurt
EPR & Product Compliance Workshop vom 6. - 8. Mai

Wir machen Sie zum Experten für Product Compliance, EPR und brandaktuelle Themen wie EU Verpackungsverordnung, Digitaler Produktpass, EU Batterieverordnung, Batteriepass, CE & Konformitätserklärung, WEEE, GPSR, CSRD, CSDDD, EUDR, CBAM, uvm.
Neu: Deep Dive Sessions mit unseren Experten

×

Finnland: Bis zum 31.12.2021 müssen Batterien und Akkumulatoren registriert werden

Die erweiterte Herstellerverantwortung für Batterien und Akkumulatoren gilt nun auch für alle nicht-finnischen Unternehmen, die Geräte-, Industrie- oder Fahrzeugbatterien direkt an finnische Haushalte oder gewerbliche Endnutzer:innen verkaufen. Ausländische Herstellende können ihren Verpflichtungen nachkommen, indem sie entweder direkt einer Herstellerorganisation beitreten oder eine/n Bevollmächtigte/n mit der Erfüllung ihrer Verpflichtungen beauftragen.

Mit Wirkung zum 19.07.2021 ist in Finnland eine umfassende Reform des Abfallgesetzes 646/2011 in Kraft getreten. Die erweiterte Herstellerverantwortung für Batterien und Akkumulatoren gilt nun auch für alle nicht-finnischen Unternehmen, die Geräte-, Industrie- oder Fahrzeugbatterien direkt an finnische Haushalte oder gewerbliche Endnutzer:innen verkaufen. Ausländische Herstellende können ihren Verpflichtungen nachkommen, indem sie entweder direkt einer Herstellerorganisation beitreten oder eine/n Bevollmächtigte/n mit der Erfüllung ihrer Verpflichtungen beauftragen. Auf dem Weg zur erfolgreichen Registrierung steht take-e-way Ihnen gern zur Seite.

Weitere Informationen

Ausländische Herstellende, die Batterien und Akkumulatoren per Fernabsatz an Endnutzer:innen in Finnland vertreiben, müssen ihre Pflichten als Herstellende spätestens ab dem 31.12.2021 wahrnehmen. Hierzu ist der Anschluss an ein Rücknahmesystem entweder durch Herstellende direkt oder über eine/n Bevollmächtigte/n notwendig. Neben ausländischen Fernabsatzhändler:innen, die für den Verkauf von Batterien und Akkumulatoren eine Registrierung zwingend benötigen, können auch folgende Parteien die Registrierung und Mengenmeldung der Batterien freiwillig übernehmen:

  1. Ausländische Herstellende, die Batterien und Akkumulatoren an finnische Wiederverkäufer:innen verkaufen
  2. Administrierende einer Online-Verkaufsplattform:

Administrierende einer Online-Verkaufsplattform können die Herstellerverantwortung der auf der Plattform tätigen Fernabsatzhändler:innen übernehmen. Dazu wird jedoch eine schriftliche Einwilligung benötigt.

Wenn Sie Batterien nach Finnland verkaufen oder mehr über diese neue Reform erfahren möchten, steht Ihnen Marie Elfert via international@take-e-way.de oder 040/750687-127 gerne zur Verfügung.

Für weitere Informationen zu unseren internationalen Compliance-Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von elektronischen Geräten, Batterien/Akkus und verpackten Produkten oder Verpackungen klicken Sie bitte hier: https://www.take-e-way.com/services/international-compliance/

Sebastian Siebert
Kontakt

Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

consulting@take-e-way.de

Christoph Brellinger
Kontakt

Christoph Brellinger
Leiter Marketing & Kommunikation

Tel.: 040/750687-0

pr@take-e-way.de

Lösungen & Kontakt
×