Zum 21.07.2021 enden einige Ausnahmen der RoHS-Richtlinie. Insbesondere sind auch bleihaltige Bauteile und Materialien darunter, wie zum Beispiel Hochstromanschlüsse an Leiterplatten, Messing- und Aluminiumlegierungen. Bislang waren hier Gehalte von mehr als 0,1 Gewichtsprozent in engen Grenzen erlaubt. Welche Ausnahmen aber nun tatsächlich entfallen, ist noch nicht geklärt. Zwar gibt es für einige Materialien vom Öko-Institut vorgeschlagene Alternativen, jedoch läuft der Abstimmungsprozess mit den betroffenen Marktteilnehmern derzeit noch.
Inverkehrbringer von Produkten, die Materialien mit mehr als 0,1 Prozent Blei beinhalten, sollten die Entscheidung der EU-Kommission im Auge behalten. Sollten Ausnahmen zurückgenommen werden, so wird es eine wahrscheinlich zwölfmonatige Übergangszeit geben, diese Materialien zu ersetzen. Auch sollte darauf geachtet werden, dass Überschreitungen von 0,1 Gewichtsprozent Blei in einem Material unter die REACh-SVHC-Regelung fallen und meldepflichtig sind sowie einen Eintrag in die SCIP-Datenbank der ECHA erfordern.
trade-e-bility unterstützt Inverkehrbringer bei der Einhaltung der RoHS- und REACh- Anforderungen sowie bei der Eintragung relevanter Materialien und Bauteile in die SCIP-Datenbank.
Wir stehen Ihnen für Ihre Fragen sehr gerne zur Verfügung: Telefon 040/75068730-0 oder beratung@trade-e-bility.de.
Tipp: trade-e-bility bietet Ihnen zur Erläuterung der neuen Regelungen am 24.03.2021 um 10.00 Uhr ein kostenfreies Webinar zum Thema „Chemische Produkt Compliance“ an. Das Webinar erklärt, für welche Produkte Parameter wie RoHS, REACh, PoP, PAK und SCIP’s wichtig sind.
Anschließend steht Ihnen das trade-e-bility-Team für Rückfragen gerne zur Verfügung und unterstützt Sie bei der Beratung über die Wahl der ökonomisch sinnvollen Mittel bis hin zur Eingabe der Meldungen in die SCIP-Datenbank.
Hier können Sie sich kostenlos zum Webinar anmelden:
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