Wie gabot.de unter Bezugnahme auf den Zentralverband Gartenbau (ZVG) berichtet, einigten sich die Verhandler im europäischen Trilog-Verfahren zur EU Verpackungsverordnung (PPWR) am 04.03.2024 auch zur Einstufung von Blumentöpfen.
- „Blumen- und Pflanzentöpfe, die nur für den Verkauf und Transport bestimmt sind“ sollen künftig als Verpackung gelten.
- Ergänzend dazu sollen „Blumen- und Pflanzentöpfe, einschließlich Saatschalen, die in Geschäftsbeziehungen in verschiedenen Produktionsphasen verwendet werden oder dazu bestimmt sind, zusammen mit der Pflanze verkauft zu werden“ als Nicht-Verpackung gelten.
Blumentöpfe in der gärtnerischen Produktion gelten damit künftig nicht mehr als Verkaufsverpackungen. Die Lizenzentgelte für die Beteiligung an einem Dualen System entfallen hierfür.
Vom EU Parlament wurde die EU Verpackungsverordnung verabschiedet. Bevor die Vereinbarung in Kraft treten kann, muss auch der Rat sie förmlich billigen.
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