Großbritannien wird mit dem Austritt aus der EU zu einem Drittstaat, wodurch das Inverkehrbringen neuer Produkte von und nach UK erschwert wird. Passiert dies ohne ein relevantes Abkommen, so ändert sich die Rolle von Wirtschaftsakteuren in der EU.
Der Einführer von Produkten aus Großbritannien wird dann zum Importeur in die verbleibende EU-27 und hat im Wesentlichen dieselben Pflichten wie ein Importeur von Waren aus China.
Notifizierte Stellen, z.B. nach der Richtlinie für Persönliche Schutzausrüstung oder Medizinprodukte, in Großbritannien können ihren Status verlieren. Damit sind durch sie zertifizierte Produkte nicht mehr als konform zu vermuten.
Wer ist betroffen?
Betroffen sind Händler, die Ware aus Großbritannien beziehen sowie Importeure und Hersteller, die für das CE-Konformitätsverfahren für ihre Produkte bislang eine notifizierte Stelle in Großbritannien nutzten.
Was ist zu tun?
Produkte aus Großbritannien müssen einem Konformitätsverfahren innerhalb der EU-27 entsprechen.
Unsere Empfehlung
Da der Termin des erwarteten Austritts (31.01.2020) nun Realität zu werden scheint und das Austrittsreglement derzeit noch nicht bekannt ist, ist die Absicherung von Produkten durch benannte Stellen in Großbritannien nicht zu empfehlen. Waren aus Großbritannien sollten bis auf weiteres wie Importwaren behandelt werden.
Unsere Lösung für Sie
Das take-e-way-Schwesterunternehmen trade-e-bility GmbH bietet Ihnen unter Nennung des Stichworts „take-e-way“ eine kostenlose Erstberatung zum Thema Brexit/Produktkonformität an und stellt Ihnen vorsorglich belastbare Absicherungskonzepte bereit: Das Beratungsteam von trade-e-bility steht Ihnen für Ihre Fragen gerne unter 040/75068730-0 oder beratung@trade-e-bility.de zur Verfügung.
Brexit-Auswirkungen auf WEEE, Batterien und Verpackungen
Die WEEE-, die Batterie- und die Verpackungs-Richtlinie wirken nicht direkt in einem EU-Mitgliedsland und Hersteller aus EU-Ländern werden genauso behandelt, wie Hersteller aus Drittländern. Der Austritt zum 31.01.2020 beinhaltet nach Informationen unseres lokalen Partnerunternehmens eine einjährige Übergangsfrist zum 31.01.2021. Vorher gelten alle Abkommen und Regelungen fort. Sofern Sie Fragen bzgl. WEEE-, Batterie- und Verpackungsrichtlinie im Zusammenhang mit dem Brexit haben, kontaktieren Sie gerne Ihren take-e-way-Berater unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de.
Brexit-Auswirkung auf WEEE und Ihre Produktkonformität
Das take-e-way-Schwesterunternehmen trade-e-bility GmbH bietet Ihnen unter Nennung des Stichworts „take-e-way“ eine kostenlose Erstberatung zum Thema Brexit/Produktkonformität an und stellt Ihnen vorsorglich belastbare Absicherungskonzepte bereit.
Christoph Brellinger
Leiter Marketing & Kommunikation
Tel.: 040/750687-0