Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) antwortete mit einem Feststellungsbescheid auf die Anfrage eines Versicherungsvereins als Inverkehrbringer von Briefen mit verschiedenen Inhalten. Der Versicherungsverein wollte sich bestätigen lassen, dass es sich bei den verwendeten Umschlägen mit unterschiedlichen Inhalten nicht um systembeteiligungspflichtige Verpackungen handelt und keine Lizenzgebühren anfallen.
Die ZSVR bewertet dies anders und stuft die Briefumschläge als systembeteiligungspflichtig ein. Entscheidend sei der Inhalt. Würden lediglich Mitteilungen und Informationen wie Rechnungen verschickt, wären es keine systembeteiligungspflichtigen Verpackungen. Wenn jedoch neben einer Rechnung noch Werbeflyer, Broschüren, Faltblätter und sonstige gedruckte Werbematerialien versendet werden, gilt der Umschlag als eine mit Ware befüllte Verpackung und ist daher systembeteiligungspflichtig. Das gilt unabhängig von dem gewählten Umschlag und betrifft Versandtaschen und klassische Briefumschläge mit Sichtfenster, wenn diese mit „Ware“ befüllt sind.
Mehr Infos hierzu finden Sie auf der Webseite des EUWID (Europäischer Wirtschaftsdienst).
Für Fragen zum Verpackungsgesetz stehen Ihnen die Berater der take-e-way GmbH gerne unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de zur Verfügung.