Wie Euractiv berichtet, prüft die EU-Kommission derzeit den gesamten Rechtsbestand der EU, um unnötige bürokratische Berichtspflichten zu identifizieren und zu reduzieren. Dies ist Teil des Ziels von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, die Bürokratie um 25 % abzubauen, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), bei denen das Ziel auf mindestens 35 % festgelegt wurde. Betroffen sind „alle Versionen des Amtsblatts seit […] den 1960er Jahren“, die das Wort „Bericht“ oder „Berichterstattung“ enthalten.
Outi Slotboom, Direktorin für Strategie und Wirtschaftsanalyse der Generaldirektion Binnenmarkt, bestätigte auf einer Konferenz von BusinessEurope in Berlin, dass die Vorbereitungen zur Überprüfung der Berichtspflichten bereits begonnen haben. Mithilfe von künstlicher Intelligenz wird der gesamte Rechtsbestand durchforstet, um Berichtspflichten zu identifizieren. Slotboom merkte jedoch an, dass bereits einige der wichtigsten regulatorischen Hürden bekannt seien, darunter die Richtlinien zu Zahlungsverzug, Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und unternehmerischer Sorgfaltspflicht (CSDDD). Unternehmen kritisieren vor allem diese Regelungen als belastend.
Bürokratieentlastungsgesetz IV in Deutschland
In Deutschland wurde das Bürokratieentlastungsgesetz IV am 26.09.2024 vom Bundestag verabschiedet. Diesem hat der Bundesrat am 18.10.2024 zugestimmt, wie der Bundesrat berichtet, um Unternehmen von unnötigem bürokratischen Aufwand zu befreien. Dies soll zu Entlastungen in Höhe von 944 Millionen Euro pro Jahr führen. Es profitieren diverse Bereiche, darunter das Urheberrechtsgesetz. Die Erleichterungen betreffen unter anderem administrative Prozesse, jedoch augenscheinlich nicht im Bereich EPR, Product Compliance oder Nachhaltigkeit.
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Achtung: Als take-e-way/trade-e-bility-Kunde oder VERE e.V. Mitglied können Sie kostenlos am 19.11.2024 im Hamburger East Hotel am 8. VERE Podiums-Event teilnehmen und mit Vertretern von Bundeswirtschaftsministerium, Stiftung EAR, Verpackungsregister, Verbraucherschutzbehörde, Otto, Osapiens, Hagebau, Berlin Brands Group und vielen anderen zum Thema „Sicher, nachhaltig und kreislauffähig in die Zukunft“ diskutieren und wertvolle Kontakte für Ihr Geschäft knüpfen. Auch die Themen CSRD und CSDDD werden umfassend erörtert:
- CSDDD, EUDR, CBAM – Herausforderungen im Lieferanten- und Datenmanagement (Alberto Zamora Pueyo, Osapiens)
- LkSG, CSDDD, CSRD, EUDR, BattVO, CBAM, etc. – Bestehende und kommende Nachhaltigkeits- und Sorgfaltspflichten im Überblick – ist der Mittelstand raus? (Dipl.-Ing. Jens Haasler, M.Sc. Christopher Blauth, trade-e-bility)