8. VERE Podiums-Event zum Thema “Sicher, nachhaltig und kreislauffähig in die Zukunft"
Podiumsdiskussion am 19.11.2024 in Hamburg im EAST Hotel

Sie interessieren sich für die zukünftige Entwicklung von EPR und Product Compliance? Sie wünschen sich Direktkontakt zu Gesetz-Urhebern und Behörden? Nutzen Sie die Gelegenheit und diskutieren Sie mit uns konstruktiv Lösungen und Wege aus der Bürokratie, um nachhaltige Produkte möglich zu machen.

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Ihre Produkte durch Experten checken lassen in Hamburg
EPR & Product Compliance Workshop vom 20. - 21. November

Wir machen Sie zum Experten für Product Compliance, EPR und brandaktuelle Themen wie Batteriepass und Digitaler Produktpass, neue Batterieverordnung 2024, CE & Konformitätserklärung, CSRD, PPWR, uvm.

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Bundesnetzagentur überprüft Elektrogeräte

Die Bundesnetzagentur ruft zur Vorsicht beim Kauf von sogenannten Energiespargeräten im Onlinehandel auf und weist darauf hin, dass sie regelmäßig Überprüfungen bei elektrischen Geräten und Funkprodukten durchführt.

Die Bundesnetzagentur ruft zur Vorsicht beim Kauf von sogenannten Energiespargeräten im Onlinehandel auf. Solche Produkte versprechen teilweise, dass die Stromrechnung erheblich reduziert werde. Die Bundesnetzagentur hat verschiedene Typen solcher Geräte überprüft und zahlreiche Mängel festgestellt.

Vor allem die von der Bundesnetzagentur per Testkauf außerhalb der EU im Onlinehandel erworbenen Energiespargeräte wiesen sichtbare formale Mängel auf, wie beispielsweise falsche CE-Kennzeichnungen, fehlende deutsche Bedienungsanleitungen und fehlende verantwortliche Ansprechpartner. Der Betrieb solch mangelbehafteter Geräte ist in Deutschland nicht zulässig.

Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass sie regelmäßig Überprüfungen bei elektrischen Geräten und Funkprodukten durchführt, teils auch nach Hinweisen von Verbraucherinnen und Verbrauchern: „Diese finden sowohl online als auch im stationären Handel statt. Auch anonyme Testkäufe werden durchgeführt. Zudem gibt es eine intensive Zusammenarbeit mit den Zollbehörden, um nicht konforme Produkte bereits an der EU-Außengrenze zu stoppen. Dennoch gelangen immer wieder Produkte an Verbraucher, die den europäischen Standards und Sicherheitsanforderungen nicht genügen. Auffällige Produkte dürfen nicht mehr angeboten werden und erhalten markteinschränkende Maßnahmen.“

trade-e-bility ist gerne Ihr Ansprechpartner für die CE- und die UKCA-Kennzeichnung und hilft Ihnen bei Fragen zu potenziellen formalen Mängeln gerne weiter. Das Beispiel zeigt zudem, dass ein optimales Legal Monitoring als existenzielle Risikovorsorge erforderlich ist, um Sie produktrechtlich abzusichern. Für Fragen hierzu steht Ihnen das Beratungs-Team von trade-e-bility gerne via beratung@trade-e-bility.de oder 040/75068730-0 zur Verfügung.

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