Nach dem Bundestag hat am 07.05.2021 auch der Bundesrat eine Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes gebilligt. Dessen Ziel ist es, das Netz an Rückgabestellen auszuweiten, um die Sammelquote von Elektroschrott, aber auch von wiederverwendbaren Geräten zu erhöhen.
Mit der Novelle des Elektrogerätegesetzes erweitert die Bundesregierung die Rücknahmepflichten des Handels auf Discounter, Supermärkte und weitere Lebensmitteleinzelhändler (LEH). take-e-way hatte am 03.05.2021 detailliert über die neuen Voraussetzungen und Pflichten berichtet, Sie finden den Beitrag hier.
Betroffen sind laut Bundesrat etwa 25.000 Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels.
Das Gesetz wird über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet, anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit der Handel sich darauf einstellen kann, tritt es am 01.01.2022 in Kraft. Für den Handel gilt dann eine Übergangsfrist von sechs Monaten.
Webinar zum take-e-back Rücknahmesystem
Am 10.06.2021 um 10 Uhr bietet take-e-way Ihnen ein kostenloses Webinar zum Thema an. In dem Webinar werden die Rücknahmepflichten von Vertreibern/Händlern von Elektro- und Elektronikgeräten und die damit einhergehenden Meldepflichten beleuchtet. Hierbei werden Praxislösungen und Fallbeispiele vorgestellt. Das Webinar richtet sich an Händler (stationär/online) und Logistikdienstleister sowie Vertreter von Behörden und Verbänden.
Hier können Sie sich anmelden: https://register.gotowebinar.com/rt/2577771339268293899
Kontakt für Fragen
Für Ihre Fragen und die kurzfristige Teilnahme am Rücknahmesystem steht Ihnen Wolfgang Obermeyer sehr gerne unter 040/750687-146 oder unter logistik@take-e-way.de zur Verfügung. Wenn Sie sich ganz schnell und kurz über unser Rücknahmesystem informieren wollen, schauen Sie gerne dieses Video.