Wie Euwid berichtet, hat der Bundesrat der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Änderung des Elektrogesetzes (ElektroG) zugestimmt und auf die Einberufung des Vermittlungsausschusses verzichtet.
Betreiber elektronischer Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister haben damit weitere sechs Monate bis zum 01.07.2023 Zeit, bis sie die neu eingeführte Prüfpflicht erfüllen müssen. Hierbei handelt es sich um die Pflicht zur Prüfung, ob Hersteller/Händler ihre elektrischen und elektronischen Geräte ordnungsgemäß bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) registriert haben. Das bedeutet: Sind Hersteller (auch Händler können Hersteller i.S.d. ElektroG sein) oder Bevollmächtigte nicht oder nicht ordnungsgemäß registriert, dürfen Betreiber elektronischer Marktplätze das Anbieten oder Bereitstellen von deren Elektrogeräten nicht ermöglichen.
Die ursprünglich geplante Neueinstufung von Boilern und Warmwasserspeichern hatte die Regierung nach Protesten von Entsorgern und auf Antrag des Bundesrates hingegen gestrichen.
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