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Bundesregierung legt Verordnungsentwurf zum Verbot von bestimmten Einwegkunststoffprodukten vor

Aufgrund der zunehmenden Verwendung von kurzlebigen Produkten aus Kunststoffen, die wenig ressourceneffizient sind, sowie nach Gebrauch oftmals unsachgemäß entsorgt werden und somit in erheblichem Maße zur Umweltverschmutzung beitragen, sollen solche Kunststoffprodukte verboten werden, für die es bereits geeignete Alternativen gibt.

Um die sich aus der EU-Richtlinie (2019/904/EU) ergebenen Verbote von bestimmten Einwegkunststoffprodukten und oxo-abbaubarem Kunststoff fristgerecht zum 03. Juli 2021 in Kraft treten zu lassen, hat die Bundesregierung die sogenannte Einwegkunststoffverbotsverordnung zur Abstimmung vorgelegt. Aufgrund der zunehmenden Verwendung von kurzlebigen Produkten aus Kunststoffen, die wenig ressourceneffizient sind, sowie nach Gebrauch oftmals unsachgemäß entsorgt werden und somit in erheblichem Maße zur Umweltverschmutzung beitragen, sollen solche Kunststoffprodukte verboten werden, für die es bereits geeignete Alternativen gibt.

Hierzu zählen Einwegkunststoffprodukte wie Wattestäbchen, Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen, Luftballonstäbe, Lebensmittelbehälter aus expandiertem Polystyrol (EPS) im Bereich Fast-Food, Getränkebecher und Getränkebehälter aus EPS, sowie Produkte aus oxo-abbaubarem Kunststoff (Kunststoff, der durch die Zugabe von Additiven nach einer gewissen Zeit fragmentiert wird und dann als Mikrokunststoff ungeregelt in die Umwelt gelangen kann).

Durch die Einwegkunststoffverbotsverordnung werden die EU-Vorschriften eins zu eins in deutsches Recht umgesetzt, so dass kaum mit einer weiteren Veränderung zu rechnen ist und die Verordnung fristgerecht in Kraft treten sollte.

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