8. VERE Podiums-Event zum Thema “Sicher, nachhaltig und kreislauffähig in die Zukunft"
Podiumsdiskussion am 19.11.2024 in Hamburg im EAST Hotel

Sie interessieren sich für die zukünftige Entwicklung von EPR und Product Compliance? Sie wünschen sich Direktkontakt zu Gesetz-Urhebern und Behörden? Nutzen Sie die Gelegenheit und diskutieren Sie mit uns konstruktiv Lösungen und Wege aus der Bürokratie, um nachhaltige Produkte möglich zu machen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Ihre Produkte durch Experten checken lassen in Hamburg
EPR & Product Compliance Workshop vom 20. - 21. November

Wir machen Sie zum Experten für Product Compliance, EPR und brandaktuelle Themen wie Batteriepass und Digitaler Produktpass, neue Batterieverordnung 2024, CE & Konformitätserklärung, CSRD, PPWR, uvm.

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Bundesregierung legt Verordnungsentwurf zum Verbot von bestimmten Einwegkunststoffprodukten vor

Aufgrund der zunehmenden Verwendung von kurzlebigen Produkten aus Kunststoffen, die wenig ressourceneffizient sind, sowie nach Gebrauch oftmals unsachgemäß entsorgt werden und somit in erheblichem Maße zur Umweltverschmutzung beitragen, sollen solche Kunststoffprodukte verboten werden, für die es bereits geeignete Alternativen gibt.

Um die sich aus der EU-Richtlinie (2019/904/EU) ergebenen Verbote von bestimmten Einwegkunststoffprodukten und oxo-abbaubarem Kunststoff fristgerecht zum 03. Juli 2021 in Kraft treten zu lassen, hat die Bundesregierung die sogenannte Einwegkunststoffverbotsverordnung zur Abstimmung vorgelegt. Aufgrund der zunehmenden Verwendung von kurzlebigen Produkten aus Kunststoffen, die wenig ressourceneffizient sind, sowie nach Gebrauch oftmals unsachgemäß entsorgt werden und somit in erheblichem Maße zur Umweltverschmutzung beitragen, sollen solche Kunststoffprodukte verboten werden, für die es bereits geeignete Alternativen gibt.

Hierzu zählen Einwegkunststoffprodukte wie Wattestäbchen, Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen, Luftballonstäbe, Lebensmittelbehälter aus expandiertem Polystyrol (EPS) im Bereich Fast-Food, Getränkebecher und Getränkebehälter aus EPS, sowie Produkte aus oxo-abbaubarem Kunststoff (Kunststoff, der durch die Zugabe von Additiven nach einer gewissen Zeit fragmentiert wird und dann als Mikrokunststoff ungeregelt in die Umwelt gelangen kann).

Durch die Einwegkunststoffverbotsverordnung werden die EU-Vorschriften eins zu eins in deutsches Recht umgesetzt, so dass kaum mit einer weiteren Veränderung zu rechnen ist und die Verordnung fristgerecht in Kraft treten sollte.

Oliver Friedrichs von take-e-way steht Ihnen gerne für Ihre Fragen unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de zur Verfügung.

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