Onlinehaendler-news.de berichtet über die Abmahnung eines Online-Shop Händlers in gleich zwei Bereichen.
So erfolgte eine Abmahnung für das „Werben mit Selbstverständlichkeiten“, in diesem Fall durch die Bewerbung der CE Kennzeichnung, die bei den zugrunde liegenden Produktgruppen (Spielwaren) gesetzlich vorgeschrieben ist, weshalb damit nicht geworben werden darf, da Kunden eine Besonderheit gegenüber anderen Angeboten suggeriert wird.
Zudem stellte ein veraltetes Energieeffizienzklassenlabel im Shop eine falsche Kennzeichnung der Energieeffizienzklassen und damit einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar, der abgemahnt werden kann.
Das Beratungs-Team von trade-e-bility berät Sie gerne unter 040/750687-300 oder beratung@trade-e-bility.de über Lösungen, mit denen Sie Ihren Verkaufserfolg im Bereich CE / UKCA Kennzeichnung und Energielabel bzw. der Eintragung in die EPREL Datenbank absichern können.