trade-e-bility hatte jüngst berichtet, dass die britische Regierung die CE-Kennzeichnung weiterhin für zwei Jahre anerkennen wird, so dass die Unternehmen bis zum 31.12.2024 Zeit haben, sich auf die UKCA-Kennzeichnung vorzubereiten. Zudem wurden weitere Erleichterungen und Deadlines angekündigt. Die British Chamber of Commerce in Germany (BCCG e.V.) hat take-e-way um einen Kommentar hierzu gebeten, den Sie hier abrufen können:
UKCA: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben
Ganz gleich, ob Sie sich weiterhin auf CE oder perspektivisch auf UKCA fokussieren möchten, wir raten Ihnen, sich angesichts der undurchsichtigen Gemengelage so früh wie möglich von CE-/UKCA-Experten beraten zu lassen.
trade-e-bility ist ein solcher Experte für die CE- und die UKCA-Kennzeichnung und hilft Ihnen bei Fragen gerne weiter. Das Beispiel zeigt zudem, dass ein optimales Legal Monitoring als existenzielle Risikovorsorge erforderlich ist, um Sie produktrechtlich abzusichern. Für Fragen hierzu steht Ihnen das Beratungs-Team von trade-e-bility gerne via beratung@trade-e-bility.de oder 040/75068730-0 zur Verfügung.