8. VERE Podiums-Event zum Thema “Sicher, nachhaltig und kreislauffähig in die Zukunft"
Podiumsdiskussion am 19.11.2024 in Hamburg im EAST Hotel

Sie interessieren sich für die zukünftige Entwicklung von EPR und Product Compliance? Sie wünschen sich Direktkontakt zu Gesetz-Urhebern und Behörden? Nutzen Sie die Gelegenheit und diskutieren Sie mit uns konstruktiv Lösungen und Wege aus der Bürokratie, um nachhaltige Produkte möglich zu machen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Ihre Produkte durch Experten checken lassen in Hamburg
EPR & Product Compliance Workshop vom 20. - 21. November

Wir machen Sie zum Experten für Product Compliance, EPR und brandaktuelle Themen wie Batteriepass und Digitaler Produktpass, neue Batterieverordnung 2024, CE & Konformitätserklärung, CSRD, PPWR, uvm.

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Gefälschte CE-Kennzeichen auf China-Exportprodukten

Die Bundesregierung weist darauf hin, dass das "Anbringen von Kennzeichnungen, Zeichen oder Aufschriften, deren Bedeutung oder Gestalt von Dritten mit der Bedeutung oder Gestalt der CE-Kennzeichnung verwechselt werden kann" per Verordnung untersagt sei. Nur Produkte, die ein korrekt abgebildetes CE-Zeichen tragen, dürfen in die EU eingeführt werden.

Wie der Bundestag berichtet, weiß die Bundesregierung um die Problematik gefälschter oder unzulässiger CE-Kennzeichen bei chinesischen Exportprodukten. Dies sei ein bekanntes Problem und werde im Dialog mit den zuständigen chinesischen Behörden regelmäßig thematisiert, erklärt sie in der Antwort (19/28089) auf eine Kleine Anfrage (19/27601) der FDP-Fraktion. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass das "Anbringen von Kennzeichnungen, Zeichen oder Aufschriften, deren Bedeutung oder Gestalt von Dritten mit der Bedeutung oder Gestalt der CE-Kennzeichnung verwechselt werden kann" per Verordnung untersagt sei.

Nur Produkte, die ein korrekt abgebildetes CE-Zeichen tragen, dürfen in die EU eingeführt werden. Ob CE-Zeichen gefälscht oder unabsichtlich falsch dargestellt werden, ist für den Zoll unerheblich. Nur wenn das CE-Zeichen in seinen Abmessungen und Dimensionen den gesetzlichen Anforderungen entspricht, ist ein Eintritt in den EU-Markt möglich.

Exporteure aus Drittländern sowie EU-Importeure sollten sich vorab informieren, welche Anforderungen Waren erfüllen müssen, die ein CE-Zeichen tragen müssen und wie die CE-Kennzeichnung korrekt umzusetzen ist.

trade-e-bility unterstützt betroffene Wirtschaftsakteure mit Marktfähigkeitsbewertungen der Dokumentation und der Kennzeichnung ihrer Waren. Die Berater von trade-e-bility stehen Ihnen gerne unter 040/75068730-0 oder beratung@trade-e-bility.de zur Verfügung.

Sebastian Siebert
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