8. VERE Podiums-Event zum Thema “Sicher, nachhaltig und kreislauffähig in die Zukunft"
Podiumsdiskussion am 19.11.2024 in Hamburg im EAST Hotel

Sie interessieren sich für die zukünftige Entwicklung von EPR und Product Compliance? Sie wünschen sich Direktkontakt zu Gesetz-Urhebern und Behörden? Nutzen Sie die Gelegenheit und diskutieren Sie mit uns konstruktiv Lösungen und Wege aus der Bürokratie, um nachhaltige Produkte möglich zu machen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Ihre Produkte durch Experten checken lassen in Hamburg
EPR & Product Compliance Workshop vom 20. - 21. November

Wir machen Sie zum Experten für Product Compliance, EPR und brandaktuelle Themen wie Batteriepass und Digitaler Produktpass, neue Batterieverordnung 2024, CE & Konformitätserklärung, CSRD, PPWR, uvm.

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CO2-Fußabdruck für Batterien

Es wurden zwar Übergangsfristen berücksichtigt, aber die dann festgelegten Berechnungsverfahren müssen ggf. durch entsprechende Prüf- und Rechercheverfahren umgesetzt werden.

Wie take-e-way berichtete, wurde die neue EU-Batterieverordnung am 28.07.2023 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt 20 Tage später formell in Kraft. Ein Baustein dieser Verordnung ist die Pflicht zur Angabe des CO2-Fußabdrucks für Batterien mit einer Kapazität über 2 kWh. Die EU-Kommission hat nun je eine Initiative gestartet, um einheitliche Verfahren zur Berechnung und zur Deklaration des CO2-Fußabdrucks vorzugeben. Die Entwürfe werden zum 1. Quartal 2024 erwartet.

Betroffene Wirtschaftsakteure wie Hersteller oder Einführer dieser Batterien sollten diese Initiativen im Auge behalten. Es wurden zwar Übergangsfristen berücksichtigt, aber die dann festgelegten Berechnungsverfahren müssen ggf. durch entsprechende Prüf- und Rechercheverfahren umgesetzt werden. Den ersten Deklarationsfristen ist bereits 36 Monate nach Inkrafttreten der neuen Batterieverordnung, also per 18.02.2025, verpflichtend für Elektrofahrzeugbatterien nachzukommen, für Industriebatterien und Batterien aus leichten Verkehrsmitteln erfolgt die Umsetzung per 18.02.2026 bzw. 18.08.2028.

trade-e-bility hält Sie mit unserem Legal Monitoring Service gezielt auf dem Laufenden. So bekommen Sie nur die Informationen, die relevant für Sie sind. Und wir helfen Ihnen bei der Umsetzung. Für Fragen hierzu steht Ihnen das Beratungs-Team von trade-e-bility gerne via beratung@trade-e-bility.de oder 040/75068730-0 zur Verfügung.

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