Mit einer Empfehlung an die benannten Stellen für Atemmasken vereinfacht die EU das Verfahren zur Versorgung des EU-Marktes. Atemmasken gelten als persönliche Schutzausrüstung der Kategorie III und sind zertifizierungspflichtig. Die durchführenden benannten Stellen bilden oft den Flaschenhals bei der Umsetzung. Das Zertifizierungsverfahren gestaltet sich jetzt schneller und kostengünstiger.
Betroffene Hersteller und Importeure bzw. Inverkehrbringer von Atemmasken können die neue Empfehlung nutzen, um schnell die Engpässe bei Atemmasken in der EU zu beseitigen (Referenz: Empfehlung (EU) 2020/403 zur Verordnung (EU) 2016/425 für persönliche Schutzausrüstung).
Die trade-e-bility GmbH gibt Hilfestellung zur Vorbereitung der Dokumente, der Kennzeichnung der Masken und der Erstellung der notwendigen EU-Konformitätserklärung. Das Beratungsteam von trade-e-bility steht Ihnen für Ihre Fragen gerne unter 040/75068730-0 oder beratung@trade-e-bility.de zur Verfügung.